AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
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SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
1.1
Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz befindet sich derzeit in der schriftlichen Anhörung des Sozialausschusses und soll voraussichtlich Anfang 2009 verabschiedet werden. Das Gesetz betrifft die Gleichstellung von Frauen und Männern in den öffentlichen Verwaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene. Gegenüber dem bisher gültigen Gesetz von 1994 steht nicht mehr alleine die Frauenförderung im Vordergrund, vielmehr wird ein stärkerer Akzent auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt. Zudem werden einige starre Regelungen durch flexiblere Ausgestaltungen ersetzt. Zu diesem Gesetz gibt es kritische Stellungnahmen von Seiten der Opposition, die eher die Regelungen des alten auf Rot-Grün zurückgehenden Gesetzes erhalten will. Die Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes soll in Kürze in den Sozialausschuss eingebracht und bis Dezember verabschiedet werden. Sie beinhaltet die 1 zu 1 Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Möglichkeit des Rauchens in Einraumkneipen mit weniger als 75 m² Gastfläche, ohne die Ausgabe zubereiteter Speisen, ohne Zutritt für Jugendliche und mit einer Kennzeichnung als Raucherkneipe. Alle darüber hinaus gehenden Fragen des Nichtraucherschutzes sollen im Rahmen der Evaluation Ende 2009 erörtert werden. Das Niedersächsische Gesundheitsfachberufe-Gesetz betrifft die Umsetzung von EUVorgaben für die Berufsqualifikationen von Gesundheitsfachberufen, die nicht unter die im September verabschiedete Novelle des Heilkammergesetzes fallen. Mit dem Gesetz soll zudem die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gesichert werden. Politisch strittige Punkte gibt es dabei voraussichtlich nicht, daher ist eine zügige Beratung zu erwarten. Das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz geht auf die Föderalismusreform zurück, mit der die Verantwortung für die Wohnungsbauförderung auf die Länder überging, verbunden mit einer zweckgebundenen Zuweisung der bisherigen Bundesmittel. Gegenüber den noch fortgeltenden bundesrechtlichen Regelungen sollen mit dem eigenen Landesgesetz Gestaltungsspielräume erweitert und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Schwerpunkte sind die Eigentumsförderung für Familien mit mehreren Kindern, die Förderung des Baus von Mietwohnungen mit Belegungsbindung insbesondere für größere Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der energetischen Modernisierung von