2007_06

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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INHALTSVERZEICHNIS

1.

Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Kinderbetreuungsgutscheine

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Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 2.1. Stiftung Zukunfts-und Innovationsfonds Nds. Neuausrichtung der Innovationspolitik

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2.2. Einrichtung de Stiftung

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2.3. Finanzausstattung

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

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SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1

Kinderbetreuungsgutscheine

Die FDP-Fraktion hat in der vergangenen Woche im Landtag Betreuungsgutscheine für Kinder gefordert. Unser Ziel ist die Einführung dieser „KiTa-Gutscheine“ (oder auch KiTaCard genannt) in der kommenden Legislaturperiode zunächst in Modellregionen. Bei der Finanzierung von Kinderbetreuung ist der Übergang von einer Objekt- zu einer Subjektförderung, d.h. von der Förderung von Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder anzustreben. Dieser Systemwechsel kann durch Einführung eines Betreuungsgutscheines erreicht werden. Die Eltern können das ihren persönlichen Ansprüchen am besten geeignete Betreuungsangebot – Kindereinrichtung oder Tagesmütter - frei auswählen und die gewählte Einrichtung/Betreuungsform erhält dann vom Staat für jedes angemeldete Kind die festgelegte Pauschale. Wer keine Betreuung für sein Kind braucht, soll die Gutscheine aber auch für andere Angebote wie zum Beispiel musikalische Früherziehung, Kinderturnen oder schwimmen nutzen können. Damit gewährleisten wir eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen den Einrichtungen. Die Erfahrungen aus der Einführungsphase des KiTa-Gutscheines in Hamburg zeigen, dass Voraussetzung für die Einführung eines derartigen Modells die gleichzeitige Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an flexiblen Betreuungsmöglichkeiten ist, weil ein solches System in einer Mangelsituation nicht funktionieren kann. Deshalb fordert die FDP: •

die Einführung eines Kinderbetreuungsgutscheines in drei Modellregionen Landkreise/kreisfreie Städte) in Niedersachsen. Dabei soll jeweils mindestens eine ländlich und städtisch geprägte Region beteiligt sein.

dass der Gutschein grundsätzlich den bestehenden Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung umfassen soll. Bei allein erziehenden Elternteilen oder wenn beide Eltern berufstätig sind, soll der Gutschein eine Ganztagsbetreuung auch für Unter-Drei-Jährige Kinder umfassen. Entsprechendes gilt für Ausbildung, Studium oder Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen der Eltern.

dass im Gutscheinmodell besondere Betreuungsbedarfe aus pädagogischen oder sozialen Gründen berücksichtigt werden.

die Unterstützung der Kommunen durch das Land bei der Einführung des Gutscheinmodells, da eine Ausweitung der Nachfrage nach Betreuungsangeboten zu erwarten ist.

dass man den Kommunen die Möglichkeit einräumt, ihre eigenen Förderkonzepte in das System der Kinderbetreuungsgutscheine zu integrieren.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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In zwei Bundesländern gibt es bereits die KiTa-Gutscheine: Der KiTa-Gutschein in Hamburg kann eingesetzt werden für KiTa, Krippenplatz, Hort und Tagesmütter. Dabei ist der Umfang der Betreuung abhängig vom individuellen Bedarf (z. B. Arbeitszeiten). In der Praxis hat sich gezeigt, dass nach einer Anlaufphase die Betreiber von Betreuungseinrichtungen flexibler auf die Elternnachfrage reagieren. Die KiTa-Card in Thüringen bedeutet nur eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen KiTas im Rahmen der bestehenden Rechtsansprüche. Eltern geben die Card bei der jeweiligen KiTa als Nachweis zur Abrechnung ab. In der Diskussion sind außerdem folgende Modelle: Die Grünen schlagen eine Kinderbetreuungskarte vor, die in der ersten Stufe zur Finanzierung der Betreuung unter Dreijähriger gedacht ist. Die Karte soll vom Bund ausgegeben und durch die Abschaffung des Ehegattensplittings gegenfinanziert werden. Sie kann für Krippenplätze bzw. Tagesmütter eingesetzt werden. Eine spätere Ausweitung auch für den KiTa-Bereich ist geplant. Auch Familienministerin von der Leyen überlegt, Betreuungsgutscheine zur Finanzierung der Betreuung unter Dreijähriger einzuführen. Zudem schlägt sie vor, dass die Gutscheine neben der institutionellen Betreuung ebenso für andere Leistungen, die den Kindern zugute kommen – wie z. B. Babyschwimmkurse - einlösbar sein sollen. Diese Modelle stellen aber nur eine zusätzliche Lösung für einen Teilbereich dar. Der FDPAnsatz bedeutet dagegen eine umfassende Systemumstellung, die mehr Angebote und mehr Qualität hervorbringen wird.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 2.1

Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen Neuausrichtung der Innovationspolitik

Das Land besitzt mit der Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen ein neues Instrument zur Innovationsförderung. Damit ist die mit dem Regierungswechsel eingeleitete Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung umgesetzt. Innovationen, also die regelmäßige Einführung neuer Produkte und Prozesse, sind unverzichtbar, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und den Wohlstand in Niedersachsen langfristig zu sichern. Daher benötigen wir bessere Strukturen und zusätzliche finanzielle Mittel zur Innovationsförderung. Die Stiftung soll insbesondere folgende Bereiche stärken: •

Innovationen zur Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft

Technologietransfer in die Wirtschaft

Kultur der Innovation in der schulischen Bildung

Nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wirtschaften

Beim Erreichen der Ziele wird die Stiftung eng mit der N-Bank - als dem zentralen Förderinstitut des Landes - sowie dem Innovationszentrum zur Bewertung des Innovationsgehaltes eines Antrages zusammenarbeiten. Damit werden die bewährten Strukturen der Wirtschaftsförderung um ein weiteres Element erweitert und gleichzeitig wird die Entstehung teurer Doppelstrukturen vermieden. 2.2

Einrichtung der Stiftung

Die Rechtsform einer Stiftung wurde gewählt, da mit ihrer Hilfe eine offene und flexible Form der Innovationsförderung eingeführt werden kann. Die Stiftung verfügt über Mittel eines eigenen Fonds. Dieses Vermögen steht dauerhaft zur Verfügung und unabhängig von Schwankungen der jährlichen Kassenlage des Landeshaushaltes. Innovationspolitik muss auf Kontinuität angelegt sein, um Projekte und Entwicklungen langfristig begleiten zu können. Darin unterscheidet sie sich grundlegend von der traditionellen Wirtschaftsförderung, die hauptsächlich konkrete Investitionen unterstützt. Natürlich ist die Stiftung offen für private Dritte, da Innovationspolitik eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Wirtschaft und öffentlicher Hand ist. So werden im Kuratorium neben zwei Vertretern des Landes jeweils zwei herausragende Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft als gleichberechtigte Mitglieder vertreten sein. Lediglich bei Personal- und Haushaltsfragen besitzen die Vertreter des Landes ein Vetorecht. Dadurch wird deutlich, dass Innovationspolitik eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht allein von der Wirtschaft oder dem Staat ausgehen kann. Die Stiftung ist offen für Spenden aus der Privatwirtschaft. Schon heute signalisiert eine


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Reihe von Unternehmen, dass sie mit ihrem Engagement den Innovationsfonds unterstützen möchten. Dass niedersächsische Unternehmen grundsätzlich dazu bereit sind, unser Land nach vorne zu bringen, haben sie bereits durch ihre Spenden zum Bau der A31 oder zur Planung der A22 gezeigt. Auch die sog. Ideenexpo wäre ohne das Engagement der Privatwirtschaft nicht möglich. 2.3

Finanzausstattung

Das Startkapital und den Großteil des Stiftungsvermögens stellt natürlich das Land zur Verfügung. Im ersten Jahr erhält der Fonds 20 Mio. € und die Stiftung 12 Mio. €, um mit ihrer Arbeit beginnen zu können. Somit erhöht Niedersachsen die Mittel zur Innovationsförderung um 75 % aus 61 Mio. €. Im nächsten Jahr fordert die FDP die Aufstockung des Fonds auf mindestens 100 Mio. €. In Zukunft sollen Privatisierungserlöse in den Fonds fließen, um ihn weiter zu stärken. Denn Gebäude und Grundstücke dienen nicht der geistigen Mobilität und verbessern nicht die Zukunftschancen zukünftiger Generationen. Da es sich größtenteils um Steuergelder handelt, muss natürlich eine parlamentarische Kontrolle stattfinden. Diese erfolgt durch das Stiftungsgesetz, in dem Aufgaben und Organisation der Stiftung festgelegt werden, durch die zwei Vertreter des Landes im Kuratorium, durch den jährlichen Rechenschaftsbericht der Stiftung sowie die Kontrolle durch den Landesrechnungshof.

Stand: Juni 2007


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