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Goldene Regel: Keine Waffen für Gräueltaten. Amnesty International setzt sich für ein wirksames internationales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels ein. Von Mathias John

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ystematische Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, Mord, Vergewaltigungen und schwerwiegende Verletzungen sind seit Jahren die fatale Folge eines unverantwortlichen und häufig unkontrollierten weltweiten Rüstungshandels. Waffenlieferungen heizen nicht nur Konflikte an, sie gefährden auch die Millenniums-Entwicklungsziele der UNO, wie z.B. die Bekämpfung der Armut. Was mit den – in der Regel völlig legal – exportierten Rüstungsgütern geschieht, zeigte sich besonders drastisch während des »Arabischen Frühlings« Anfang 2011: Seit Jahrzehnten hochgerüstete Regime versuchten mit ihren Waffen, die Proteste zu unterdrücken und nahmen dabei einen hohen Blutzoll in Kauf. Dies setzt sich bis heute fort, wie die täglichen Schreckensmeldungen aus Syrien zeigen. Auch die Lieferanten scheinen kaum etwas gelernt zu haben – so liefert Russland trotz andauernder Menschenrechtsverletzungen weiter Waffen an Syrien. Seit mehr als drei Jahrzehnten drängt Amnesty International nun schon Regierungen, die EU und internationale Organisationen, bessere Rüstungsexportkontrollen einzuführen, um die verhängnisvollen Auswirkungen des globalen Waffenhandels auf die Menschenrechte zu unterbinden. Im Laufe der Jahre gab es dabei durchaus einzelne Verbesserungen. So wurde beispielsweise ein europäischer Verhaltenskodex für den Waffenhandel entwickelt, der ein umfassendes Menschenrechtskriterium enthält und mittlerweile als sogenannter »Gemeinsamer Standpunkt« der Europäischen Union verbindlich ist. Das sogenannte »Wassenaar-Arrangement« der EU, benannt nach dem niederländischen Verhandlungsort, soll verantwortliche Rüstungsexportkontrollen und mehr Transparenz schaffen. Ein UNO-Aktionsprogramm richtet sich gegen den unrechtmäßigen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Am Ende blieb aber die bittere Erkenntnis, dass viele Einzelaktivitäten nicht zu einem besseren Menschenrechtsschutz geführt haben. Daher fordert Amnesty seit Mitte der neunziger Jahre ver-

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AMNESTY JOURNAL | 04-05/2012

THEMA

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WAFFENHANDEL

bindliche internationale Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle, die mindestens die folgenden drei Eckpunkte enthalten müssen: a Als zentrales Element die »Goldene Regel«, die alle Rüstungstransfers verbietet, mit denen Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen verübt werden könnten oder die die Armutsbekämpfung gefährden a Umfassende Anwendung auf alle konventionellen Rüstungsgüter wie Waffen(systeme), Munition, Komponenten, Rüstungselektronik und Überwachungstechnik, Technologien und Know-how a Konsequente Umsetzungsvorgaben mit strikten Kontrollen und Transparenzvorgaben für alle Rüstungstransfers Seit 2003 setzt sich Amnesty gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen im Rahmen einer weltweiten Kampagne für ein UNO-Abkommen über den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern (»Arms Trade Treaty«, ATT) ein – mit Erfolg: Schon im Jahr 2006 setzte die UNO-Generalversammlung eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines ATT ein. Schließlich begann 2009 der formelle Verhandlungsprozess, um das Abkommen zu erarbeiten. Im Juli 2012 sollen diese Verhandlungen auf einer großen UNO-Staatenkonferenz mit einem Vertragstext abgeschlossen werden, der anschließend der Generalversammlung vorgelegt werden soll. Angesichts der katastrophalen Auswirkungen auf die Menschenrechte ist es höchste Zeit, dass sich die internationale Staatengemeinschaft zu ihrer Verantwortung bekennt und wirksame Kontrollen verabredet – schließlich liegt die primäre Verantwortung für den globalen Handel mit Waffen, Munition und anderen Rüstungsgütern bei den Staaten: Grundsätzlich benötigen Rüstungsfirmen für Exporte der von ihnen produzierten Waffen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung. Häufig sind die Rüstungsunternehmen sogar in staatlicher Hand oder staatlich

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Amnesty Journal – Amnesty International, D, Bronze Award


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