Rat und Hilfe im Trauerfall 2018 - Bramscher Nachrichten + Bersenbrücker Kreisblatt

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SAMSTAG, 7. APRIL 2018

Trauerratgeber

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Vertrag mit Bestatter

Vorsorge für die eigene Beerdigung – Ein Treuhandvertrag kann eine Lösung sein An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen schwer. Allerdings kann es gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln. Von Leonard Kehnscherper, dpa BERLIN/DÜSSELDORF. „Wer seine Bestattung selbst regelt, kann viel sicherer sein, dass später auch nach seinen Vorstellungen vorgegangen wird“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Einerseits werde den Angehörigen eine Last abgenommen. Andererseits können Verbraucher damit verhindern, dass die Angehörigen anders handeln, als es sich der Betroffene wünscht. Zudem gebe es viele Menschen, die niemanden haben, der die Angelegenheiten der Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann. Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, könne zudem sein Geld vor dem Sozialamt schützen, erklärt Kurze. Denn gerade bei geringen Einkommen besteht die Befürchtung, dass sonst alles für Pflegeleistungen aufgebraucht wird und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung übrig ist. „Vorsorger sollten aber unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist“, sagt Kurze. Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand. „Sonst kann es sein, dass das Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen nicht mehr existiert.“ Doch wie läuft der Vertragsabschluss und die Absicherung genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten

Urne oder Sarg? Verbraucher können schon zu Lebzeiten festlegen, wie ihre Beerdigung aussehen soll. Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn

Wünsche, erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. In dem Vertrag kann der Kunde etwa den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege regeln. Anschließend erstellt der Bestatter ein Angebot. Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde dann einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Das Kapital werde dann verzinslich angelegt, so Neuser. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Vorsorger mindestens einmal im Jahr über den Bestatter mitgeteilt. „Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll, wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Vor-

aus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Die Stiftung hat zuletzt vier Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge verglichen. Ein Ergebnis: Alle Gesellschaften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt an. Neben einer juristischen Erstberatung tragen drei der vier Gesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Außerdem ist Geld der Kunden bei drei Gesellschaften gut geschützt. Vorsorger sollten darauf achten, dass das Vermögen zusätzlich durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist, schreiben die Experten. Denn auch Treuhandgesellschaften können pleitegehen. Der Vorsorgevertrag kann je-

doch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warentester hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssumme verlangen. Verbraucher sollten sich daher die Bedingungen gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeichnen. Außerdem sollten Kunden auf steigende Preise der Bestatter achten. „Ich habe es leider erlebt, dass Bestatter lieber die Leistung als etwas teurer darstellen, anstatt den Hinterbliebenen zu viel eingezahltes Geld zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Kurze. Wenn niemand die Durchführung überwacht, könne es zudem sein, dass der Bestatter weniger oder einfachere Leistungen erbringt als vereinbart.

Es ist eine wertvolle Erfahrung, in einer Zeit von Trauer und Schmerz fachlich und menschlich wahrhaftige Begleiter zur Seite zu wissen, die in ihrem Handeln auch halten, was sie versprechen.

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Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativen. „Verbraucher können beispielsweise einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, entsprechend bevollmächtigen und diesen später die Angelegenheiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze. Außerdem können Verbraucher eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen. Darin halten sie formlos fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. „Das hilft Angehörigen oder Freunden, die später tätig werden sollen, immer sehr.“ Diese Alternativen haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Verbraucher nicht an einen bestimmten Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können. Bei kleineren Vermögen lohne sich ein Testamentsvollstrecker allerdings nicht. Und auch die Bestattungsverfügung kann lückenhaft sein, wenn das Gespräch mit dem Bestatter nicht stattgefunden hat. Entscheidend ist, dass Angehörige, der Testamentsvollstrecker, das Pflegeheim oder andere Kontaktpersonen wissen, dass eine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und wo sie zu finden ist. „Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, so Kurze. Je spezieller ihre Wünsche sind, desto genauer sollten sich Verbraucher laut Kurze zudem informieren und Regelungen treffen - etwa bei Beisetzungen im Ausland oder Seebestattungen. Streitigkeiten unter den Angehörigen und Erben können Verbraucher zudem vorbeugen, indem sie genau bestimmen, wer für die Einzelheiten der Bestattung zuständig ist und bestimmen darf.

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Bei der Auswahl eines Grabes gibt es einiges zu beachten. Angehörige sollten beim Bestatter nachfragen, wenn sie einzelne Fachbegriffe nicht kennen. Das rät die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Denn teils können scheinbar kleine Begriffsabweichungen große Auswirkung haben. tmn


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