News von Neckarimmo

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Lässt der Vermieter die Fenster einer Wohnung erneuern, so muss der Mieter einen Wechsel des Fensterrahmen-Farbtons von „Eiche braun“ auf weiß akzeptieren.

Weiß statt braun: Bei der Fenstererneuerung muss der Mieter einen Farbwechsel akzeptieren. Schlaghosen, Nierentische, Wohnzimmerschränke: So manche ehemalige und später verpönte Modeerscheinung erlebt ein Comeback – oder auch nicht. Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. Der rustikale Farbton „Eiche braun“ erquickt manchen, andere bevorzugen ein dezentes weiß. Damit, wer beim Austausch alter Fenster über die bestimmende geschmackliche Herrschaft verfügt – Mieter oder Vermieter –, musste sich jetzt das Amtsgericht München auseinandersetzen (Az.: 473 C 25342/12). Der Fall: Einige undichte Fenster in „Eiche braun“ sollten in einer Mietwohnung erneuert werden. Der Vermieter bevorzugte ein dezentes weiß, die Mieterin bestand auf Beibehaltung des rustikalen Farbtons und verweigerte den Einbau der neuen Fenster. Denn dadurch käme es zu einer massiven Umgestaltung der Wohnung, zumal nicht alle, sondern nur ein Teil der Fenster erneuert werden sollten. Der Vermieter klagte auf Duldung des Einbaus und bekam vom Amtsgericht Recht. Die optischen Beeinträchtigungen seien nach Ansicht der Richter so minimal, dass die Mieterin den Austausch dulden müsse. Dies gelte umso mehr, als dass der Vermieter angeboten habe, die verbleibenden alten Fenster auf seine Kosten weiß lackieren zu lassen. Auch aus dem Mietvertrag ergebe sich nicht, dass sämtliche Fensterrahmen für immer in dem Farbton „Eiche braun“ gehalten werden müssten. Bei der Erneuerung von Fenstern habe der Vermieter grundsätzlich einen Entscheidungsspielraum, der eine Änderung des Farbtons der Fenster ohne weiteres erfasse. Das Urteil ist rechtskräftig.


Bundesregierung: Nachtspeicheröfen sollen jetzt doch nicht verboten werden – weil sie Energiespeicher für Windstrom sein können. Eine umstrittene Ansicht.

Schweres Gerät: Die stromfressenden und wuchtigen Nachtspeicheröfen sollen jetzt doch nicht verboten werden. Eigentlich hatte die Bundesregierung vor einigen Jahren beschlossen, dass alte Nachtspeicheröfen nach spätestens 30 Jahren Betriebszeit Schritt für Schritt außer Betrieb genommen werden sollen. Die Regelung sollte ab 2020 gelten. Grund: Die alten Heizungen verbrauchen viel Energie und stehen deshalb der Energiewende im Wege. Mit gegenteiliger Begründung hat die Bunderegierung das geplante NachtspeicherofenVerbot gekippt. In Zeiten der Energiewende könnten die alten Öfen demnach als Energiespeicher dienen – dann, wenn zum Beispiel Windanlagen Überschüsse produzieren, die sonst nicht gebraucht würden. Die Aufhebung des Verbots wurde von Umweltverbänden umgehend massiv kritisiert. Denn die Nachtspeicheröfen würden vor allem den Strom von schlecht regelbaren Kohlekraftwerken speichern. Nach Einschätzung des Immobilienportals immowelt.de könnte sich die Nachtspeicher-Frage unabhängig von der gesetzlichen Regelung auch von selbst klären: Der Betrieb solcher Stromspeicherheizungen ist deutlich teurer als beispielsweise der moderner Gasheizungen, so dass sich eine Umrüstung auch finanziell lohnt. Tatsächlich sind heute nur noch rund 1,5 Millionen solcher Öfen in Betrieb. Geht man davon aus, dass in einem durchschnittlichen Nachtspeicher-Haushalt durchschnittlich drei bis vier solcher Öfen stehen, sind heute nur noch höchstens eine halbe Millionen Wohnungen dergestalt ausgestattet, also nicht viel mehr als gut ein Prozent des Wohnungsbestandes. Immowelt.de rechnet damit, dass die Zahl der mit Nachtspeicheröfen ausgestatteten Wohnungen weiter sinkt, so dass bis zum Jahr 2020, wenn die ursprüngliche Regelung hätte in Kraft treten sollen, ohnehin deutlich weniger Stromspeicherheizungen noch in Betrieb sind als heute.


Der Immobilienkauf ist für viele die größte Finanzentscheidung ihres Lebens und will daher gut durchdacht sein. Das Immobilienportal immowelt.de zeigt, für wen Kaufen sinnvoll ist und für wen Mieten die bessere Entscheidung ist. Für viele private Anleger gilt die Investition in eine Immobilie als zukunftssichere Geldanlage. Inflationsängste und Währungskrise steigern seit einigen Jahren die Nachfrage nach Wohneigentum. Welche Vor- und Nachteile der Immobilienerwerb mit sich bringt und wann man lieber Mieter bleiben sollte, erklärt das Immobilienportal immowelt.de. Immobilie kaufen Viele Deutsche träumen vom Eigenheim. Doch oft sind Wunsch und Wirklichkeit weit voneinander entfernt. Denn nur jeder Zweite erfüllt sich den Traum im Laufe seines Lebens. Gründe dafür sind zumeist finanzieller Natur. Viele Experten raten, mindestens 20 Prozent Eigenkapital aufzuwenden ¬– das sind bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro immerhin 60.000 Euro. Neben dem Kaufpreis muss der Käufer auch Kaufnebenkosten berücksichtigen: Finanzierungs- und Notarkosten, die Grunderwerbssteuer, Kosten für das Grundbuchamt und gegebenenfalls Maklergebühren fallen zusätzlich an. Außerdem müssen Eigentümer Rücklagen für die Instandhaltung der Immobilie bilden. Wer einen Neubau kauft, sollte dafür monatlich mit 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen – bei einem Altbau sollte das Doppelte einkalkuliert werden. Können die Kreditraten für das Wohneigentum aufgrund einer Notsituation wie etwa Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Berufsunfähigkeit nicht mehr gezahlt werden, kann es passieren, dass die erworbene Immobilie wieder verkauft werden muss. Daher ist es wichtig, im Vorfeld die Wiederverkaufbarkeit zu prüfen. Die Makro- und die Mikrolage der Immobilie sind hierfür wesentliche Kriterien ebenso wie der Kaufpreis: Wer zu teuer kauft, muss bei einem Wiederverkauf mit einem Verlust rechnen. Zur Miete wohnen Im Vergleich zu Eigentümern haben Mieter deutlich weniger Risiken und tragen zudem weniger Verantwortung für die Immobilie. Sie können flexibler auf berufliche oder private Veränderungen reagieren. Darüber hinaus ist oft die finanzielle Belastung geringer, Mieter müssen sich allerdings auf Mieterhöhungen einstellen. Denn Vermieter können beispielsweise einen Teil der Kosten für Sanierungen, die die Energieeffizienz eines Wohngebäudes steigern, auf ihre Mieter umlegen. Ein solider Finanzierungsplan für einen Hauskauf hingegen hält die Kosten für einen längeren Zeitraum konstant. Vor- und Nachteile gibt es sowohl für Käufer als auch für Mieter. Wer einen gesicherten Arbeitsplatz, ein geregeltes Einkommen und seine Lebensplanung abgeschlossen hat, kann über Wohneigentum nachdenken. Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt und wer flexibel sein möchte, sollte lieber Mieter bleiben. Flexibilität ist für Mieter durchaus ein Vorteil – beispielsweise bei einem Nachbarschaftsstreit. Denn der Immowelt-TV Clip zeigt: Jeder 10. Deutsche ist schon einmal umgezogen, weil er Streit mit seinen Nachbarn hatte. Die Umzugsbereitschaft ist bei Eigentümern deutlich geringer.


Für Wohnungskäufer bleibt Stuttgart ein teures Pflaster. Allein seit dem vergangenen Jahr sind die Preise für Eigentumswohnungen im Schnitt um zwölf Prozent gestiegen.

Während die Kaufpreise in Stuttgart steigen, sind die Mieten innerhalb eines Jahres stabil geblieben. Pro Quadratmeter werden durchschnittlich 2.475 Euro verlangt, wobei dieser Wert in den besonders beliebten Teilen der Stadt bis auf 3.500 Euro steigen kann. Die Wohnungspreise in Stuttgart setzen sich damit noch weiter vom Bundesdurchschnitt von 1.905 Euro ab. Obwohl in der Stadt an vielen Ecken neue Wohnungen gebaut werden, übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Stuttgart ist ein Magnet in der Region, hier verlangt die Industrie nach Arbeitskräften. Doch die Zahl der neuen Haushalte wächst schneller als die der neu gebauten Wohnungen, und so dürfte es auf dem Wohnungsmarkt noch eine ganze Weile eng bleiben. Bauprojekte werten die Stadtmitte auf Am liebsten wollen die Stuttgarter und Neu-Stuttgarter irgendwo am Hang wohnen. Dort, wo es grün ist und man sich doch mitten in der Stadt befindet – am Killesberg zum Beispiel, in Stuttgart-Nord (3.574 Euro, plus zehn Prozent). Ebenso beliebt und ähnlich teuer sind Degerloch oder Vaihingen: Wer hier eine Eigentumswohnung in Stuttgart kaufen will, muss im Schnitt zwischen 3.200 und 3.400 Euro pro Quadratmeter investieren. Billiger wird es in Botnang oder in Möhringen, das über eine hervorragende Verkehrsanbindung verfügt, aber eben auch über viel Verkehr. Käufer werden hier für um die 2.600 Euro pro Quadratmeter fündig. Eine deutliche Aufwertung erfährt derzeit Stuttgart-Mitte (2.548 Euro, plus 22 Prozent): Bauprojekte wie das Milaneo im Europaviertel oder das neue Gerberviertel steigern die Attraktivität des Zentrums – und langfristig sicher auch die Preise.

Wer deutlich weniger ausgeben will, sollte sich am Nordostrand der Stadt umschauen. In Mühlhausen, Bad Cannstatt oder Wangen sind noch Wohnungen zu Durchschnittspreisen von 2.000 Euro pro Quadratmeter zu finden, wobei die Preise auch hier anziehen.


Die energetische Sanierung lohnt sich für Immobilieneigentümer nicht, lautet das Ergebnis einer Studie. Doch dieses Ergebnis wurde jetzt vom Auftraggeber und Studienersteller uminterpretiert. Ergebnis: Sie lohnt sich doch.

Energetische Sanierung lohnt sich nicht – außer die Energiekosten steigen weiter deutlich. Die energetische Gebäudesanierung lohnt sich finanziell nicht. Das ist zumindest eine Kernaussage einer von der KfW-Bankengruppe beim Prognos-Institut beauftragten Studie. In der ursprünglich von der KfW zur Studie publizierten Pressemitteilung vom 17. März 2013 heißt es noch: „Allerdings wird auch deutlich, dass sich aus heutiger Sicht die Investitionen nicht allein aus den eingesparten Energiekosten refinanzieren lassen.“ Diese Aussage haben KfW und Prognos Anfang April in fast gleichlautenden Pressemitteilungen relativiert. Die Aussage lautet jetzt: Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich doch. Hohe Investitionen erforderlich Laut Studie müssten bis zum Jahr 2050 insgesamt zwischen 838 und 953 Milliarden Euro in energetische Sanierungen investiert werden, um insgesamt zwischen 372 und 453 Milliarden Euro Energiekosten einzusparen. Sie kommt dennoch zu dem Ergebnis, die energetische Sanierung solle stärker gefördert und vorangetrieben werden. Prognos hebt vor allem gesamtwirtschaftlich positive Effekte hervor: So würde eine höhere Förderung bis 2050 zwischen 200.000 und 300.000 Arbeitsplätze sichern und zu einem zusätzlichen Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts um jährlich durchschnittlich 0,4 Prozent beitragen. Leidtragende wären demzufolge aber dann die Vermieter und Mieter, da sich die Investitionen nicht allein aus den eingesparten Energiekosten refinanzieren lassen. Anders ausgedrückt: Einem Mieter hilft es wenig zu wissen, dass Arbeitsplätze gesichert werden, wenn infolge einer Modernisierungsmieterhöhung seine Miete stark steigt.


Urteil: Vermieter dürfen die Hunde- oder Katzenhaltung nicht generell per Mietvertragsklausel verbieten.

Ein Vermieter darf die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht generell verbieten. Eine Klausel im Mietvertrag, die die Hunde- oder Katzenhaltung generell verbietet, ist unwirksam. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), der sich mit seinem Urteil auf die Seite einer Familie mit einem kleinen Hund schlug (Az.: VIII ZR 168/12). Verbot: Hundehaltung in der Mietwohnung Im verhandelten Fall mietete die Familie eine Genossenschaftswohnung. Im Mietvertrag heißt es, dass die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt sei. Daran hielt sich die Familie jedoch nicht. Daraufhin forderte sie die Genossenschaft auf, den unerwünschten Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von rund 20 Zentimetern binnen vier Wochen abzuschaffen. Die Familie kam dieser Aufforderung nicht nach und so landete der Fall vor Gericht. Haustierverbot: Mietvertragsklausel ungültig Letztinstanzlich entschieden die BGH-Richter zugunsten der tierhaltenden Familie: Mietvertragsklauseln, die die Hunde- und Katzenhaltung generell untersagen, sind unwirksam. Denn solche Regelungen nähmen keinerlei Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen. Die Familie darf demnach ihren Hund behalten. Keine generelle Erlaubnis zur Haustierhaltung Die Richter betonten aber auch, dass die Unwirksamkeit einer solchen Klausel nicht dazu führe, dass ein Mieter ohne Rücksicht auf andere einen Hund oder eine Katze halten dürfe. Wirkt sich die Tierhaltung eines Mieters aber nicht nachteilig auf die anderen Mieter oder den Vermieter aus, muss letzterer dem Wunsch des Mieters, ein solches Tier zu halten, zustimmen.


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