Fehlende Lagemeldung Ein Notarzt wird zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Nach einer längeren Anfahrt trifft das NEF zusammen mit dem ersten Fahrzeug der örtlichen freiwilligen Feuerwehr an der Einsatzstelle ein. Im Rahmen einer kurzen Sichtung gelangt der Notarzt zu der Lagebeurteilung „zwei schwer verletzte und zwei leicht verletzte Personen“. Da er alleine ist, beginnt er sofort mit der Behandlung eines Schwerverletzten und übergibt ihn nach der Primärversorgung an den mittlerweile eingetroffenen RTW. Seinen Anweisungen nach soll der Patient später ins Krankenhaus A gebracht werden. Im Anschluss kümmert er sich um den zweiten Schwerverletzten, dessen Transport in die Zielklinik B er im zweiten RTW begleiten will. Die Besatzung des ersten RTW weigert sich daraufhin, den Transport alleine durchzuführen und besteht darauf, dem anderen RTW, in dem der Notarzt begleitet, hinterher zu fahren. Während man die Sache ausdiskutiert, kommt ein Feuerwehrmann und berichtet, dass einer der Leichtverletzten kollabiert und auffällig blass sei. Der Notarzt diagnostiziert einen Schockzustand, vermutlich infolge eines akuten Abdominaltraumas. Die jetzt durchgeführte Nachfrage bei der Leitstelle ergibt, dass der Gruppenführer der Feuerwehr nur zwei verletzte Personen gemeldet hat und keine weiteren Kräfte alarmiert wurden. Der Notarzt aktualisiert das Lagebild, so dass die Leitstelle die erforderlichen Kräfte nachführen kann.
Hintergrund Der Fall zeigt deutlich, wie schnell die Situation eines Missverhältnisses zwischen erforderlichem Behandlungsbedarf und tatsächlich vorhandenen Behandlungskapazitäten entstehen kann und welche dramatischen Folgen daraus resultieren können, wenn dies nicht erkannt wird und weiter nach individualmedizinischen Grundsätzen behandelt wird. Zunächst muss bei unübersichtlichen Verhältnissen und vor allem bei mehreren Verletzen eine initiale Lagebeurteilung durchgeführt werden. Dazu ist die Sichtung ein wesentliches Element, weil die Anzahl der Verletzten und der Schweregrad der Verletzungen Grundlage für den benötigten Kräfteeinsatz sind. Das Ergebnis, v. a. der Bedarf an weiteren Kräften, muss unverzüglich durch den ersteintreffenden Rettungsassistenten bzw. Notarzt an die Leitstelle weitergemeldet werden. Dabei muss zwischen den Beteiligten vor Ort abgesprochen werden, wer mithilfe standardisierter Lagemeldungen was meldet. Die Abgabe der Lagemeldungen muss dokumentiert werden. Grundsätzlich ist die Sichtung ein dynamischer Prozess, sodass diese in regelmäßigen Abständen bei allen Verletzten wiederholt werden muss. Zwischen allen Beteiligten sollte eine funktionierende Kommunikation bestehen, um Anweisungen geben zu können, offene Fragen rasch zu
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