5. Personaleinsatz, -gewinnung und -motivation 5.1. Gesundheitsberufe sind Berufe wie andere auch Ein Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund Eignung und Neigung systematisch erlernte und mit Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte Betätigung eines Menschen. Gesundheitsberuf wird im Folgenden als Sammeloder Oberbegriff für im Gesundheitswesen Tätige verstanden. Beschränkt man dies auf die nicht-ärztlich Tätigen, so handelt es sich nach deutschem Sprachgebrauch um Gesundheitsfachberufe. Objektiv kann man sich der Frage einer eventuellen Besonderheit von Gesundheitsberufen nähern, indem verglichen wird, ob es bei dem was einen Beruf ausmacht, also insbesondere Anforderungsprofil, Leistungsprofil und hinsichtlich Eigenheiten der Branche oder bezüglich der Berufsausübung und des Berufsinhaltes bei Gesundheitsberufen Besonderheiten gibt. Wobei die folgenden Ausführungen auf die Tätigkeiten im Ärztlichen und im Pflegerischen Dienst in einem Krankenhaus beschränkt und konzentriert werden, da dies die wichtigsten bzw. größten Berufsgruppen im Gesundheitswesen sind und prototypisch für Gesundheitsberufe stehen können. Es wird keineswegs abgestritten, dass einzelne im Gesundheitswesen Tätige subjektiv zu dem Ergebnis kommen, der erwählte Beruf sei nicht wie alle anderen – ja darin eine Berufung sehen oder vielleicht sogar verspüren. Objektiv sind Gesundheitsberufe nach Auffassung des Autors jedoch Berufe wie andere auch, was nicht ausschließt, das bestimmte Besonderheiten für den Arztberuf oder den Beruf eines Krankenpflegers oder einer Kranken139