Rechnungswesen & Controlling 03/14

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Das Fachmagazin von veb.ch kurz ∙ praxisorientiert ∙ aktuell

3 I 2014

rechnungswesen & controlling

«Buchhalter, macht Euch das Leben nicht selbst schwer!» Als Mitautor des «Schweizer Kontenrahmen KMU» erhalte ich immer wieder Anfragen zur korrekten Handhabung von «betriebsfremd» und «ausserordentlich». Im neuen Rechnungslegungsrecht sind sowohl «betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag» wie «ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag» Bestandteil der Mindestgliederung der Erfolgsrechnung. Im Schweizer Kontenrahmen KMU finden sich diese Positionen in den Hauptgruppen 80 beziehungsweise 85 wieder, zudem in der Klasse 7 «Betrieblicher Nebenerfolg». Meine erste Antwort ist immer die gleiche: Mich interessiert eigentlich nur, was einem Unternehmen «unter dem Strich» bleibt. Was davor gezeigt wird, ist oft willkürlich vom Management gesteuert, dient Ausreden oder manipuliert Betriebsmargen (wie EBITDA, EBIT). Deshalb: Betriebsfremd gibt es für mich nicht, ausserordentliche Positionen – wenn überhaupt – nur in ganz wenigen Einzelfällen. Im Übrigen gilt für die nachfolgenden Ausführungen das Prinzip der Wesentlichkeit. 1. Betriebsfremder Aufwand und Ertrag Swiss GAAP FER wie das «Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung» definieren Geschäftsvorfälle als be»»» Fortsetzung Seite 4

Swiss GAAP FER Update: Sitzungsergebnisse der Fachkommission vom 17.6.2014 IFRS Update: Neuregelungen zu der Umsatzlegung und der Finanzinstrumente Recht: Grundsätze der Vertragsgestaltung Buchtipp: veb.ch Praxiskommentar zum neuen Rechnungslegungsrecht


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