Megawelle 12 2014

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amt und ehre Sprache kann so kompliziert sein. Und so verschachtelt. Das ist im Beamten-Deutsch so. Und im “castellano” der spanischen Behörden nicht viel anders. Das fängt bereits bei der Dienststellen-Beschreibung an. Die mehr als 365 deutschen Honorarkonsulate in aller Welt etwa erfüllen „hoheitsrechtliche Funktionen im Namen der Bundesrepublik Deutschland” und dienen der Förderung „der wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse“. In der Praxis ist das Ganze etwas einfacher und handfester. Wohl auch, weil der kulturelle und wirtschaftliche Austausch auf hohem internationalen Niveau auf Teneriffa nicht unbedingt jeden Tag gepflegt wird. Die Aufgabe des deutschen Honorarkonsulats in Teneriffas Inselhauptstadt Santa Cruz besteht vor allem in der Erfüllung behördlicher Dienstleistungen für Bundesbürger im Ausland. Die Ausstellung von Ausweisen und behördlichen Dokumenten für Touristen wie deutsche Residenten prägt weite Teile des Arbeitsalltags. Oftmals ist es „Erste Hilfe”, wie Honorarkonsul Ingo F. Pangels sagt. Pangels vertritt die Bundesrepublik Deutschland nicht hauptberuflich, sondern steht im „Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter”. Er kam zu seiner Aufgabe im diplomatischen Dienst der Bundesrepublik Deutschland eher zufällig Nach sieben Jahren in den Diensten von Villeroy und Boch in Argentinien verschlug es den Ingenieur für Werkstoffkunde und Silikat-Technik vor vierzig Jahren nach Teneriffa. Hier führte er lange Zeit ein grosses Baustoffunternehmen. Heute ist er im Bereich des Hallenbaus und der Holzverarbeitung tätig. Seine diplomatische Laufbahn begann nach einem Sparerlass der Bundesregierung vor anderthalb Jahrzehnten, der das Auswärtige Amt zwang, zahlreiche Generalkonsulate zu schliessen. Dazu zählte auch die Amtsstelle auf Teneriffa. Dort gab es zwar mehr Publikumsverkehr als auf Gran Canaria, doch in die Renovierung der Ausstattung der Büroräume in Las Palmas waren kurz zuvor zwei Millionen Euro geflossen. Um dem Vorwurf der Verschwendung von öffentlichen Mittel zu entgehen, wurde die Vertretung in Santa Cruz dicht gemacht. Stattdessen wurde ein Honorarkonsulat eingerichtet, um eine Grundversorgung zu gewährleisten. Für die Besetzung schlug der deutsche Botschafter in Madrid Ingo F. Pangels vor. Pangels war zu diesem Zeitpunkt der Vorsitzende der deutschen Schule auf Teneriffa. Eine Herzensangelegenheit, wie er sagt, da man dort „wirklich viel bewegen kann. Hier lernen sich Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen bereits von Kindesbeinen an kennen. “ Neun dieser Einrichtungen gibt es in Spanien, zwei davon allein

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auf den Kanarischen Inseln. Sie werden von der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Es gibt auch Treffen mit der deutschen Vertretung in Madrid. Dieser Art vorbelastet übernahm Pangels das Amt „erstmal für drei Jahre”. Und daraus wurden dreizehn. Natürlich musste er sich die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse bis ins kleinste Detail aneignen. Wer weiss schon, dass das Auswärtige Amt seine Gebühren anhand von „Stückkosten” kalkuliert? So wird bei der Erstellung eines Dokumentes, das Material und jeder Bearbeitungsvorgang in einen rechnerisch erfassbaren Kostenfaktor aufgeschlüsselt. Und darum ist die Ausstellung eines Passes auf Teneriffa deshalb teurer, weil die Versendung vom Generalkonsultat in Las Palmas, der vorgesetzten Dienstelle, hinzukommt. Wichtiger noch ist zu wissen, was man darf und was nicht. Denn der Kompetenzbereich von Konsulaten, insbesondere Honorarkonsulaten, ist sehr beschränkt. Die Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen für spanischen Behörden etwa ist eher die Aufgabe eines Notars. „In solchen Fällen versuchen wir aber stets eine Lösung zu finden“, sagt Pangels, der Ende Januar 2015 nach Erreichen der gesetzlichen Altergrenze von 70 Jahren, aus dem aktiven Dienst ausscheidet, was sich im Kürzel „a.D.” („ausser Dienst”), hinter dem Amtstitel des Honorarkonsuls niederschlagen wird. Als „sehr bereichernd” empfindet Pangels, dass seine Aufgabe es ihm ermöglichte, “viele interessanten Menschen” kennen zu lernen. Denn das Konsulat ist in den protokollarischen Ablauf involviert, wenn deutsche Flottenverbände Teneriffa anlaufen oder Personen, die in Deutschland unter Personenschutz stehen, auf Teneriffa ihren Urlaub verbringen. Dazu zählten unter anderem der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau und der amtierende Präsident des Hamburger Senats Olaf Scholz. In diesen Fällen ist das Honorarkonsultat der erste Ansprechpartner vor Ort. Das war auch bei den Ferienaufenthalten von Deutschlands Bundeskanzlerin Merkel auf La Gomera in den vergangenen Jahren so. Für die deutschen Zeitungsleser wanderte da Frau Angela Merkel durch die einzigartige Natur und Landschaft von Teneriffas Nachbarinsel. Hinter den Kulissen wurde Schwerstarbeit geleistet. Die Vorbereitungen auf protokollarischer wie sicherheitstechnischer Ebene übertrafen die für einen Flottenverband “erheblich”. Informationen zu behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten in Spanien finden Sie unter www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/honorarkonsuln/HK_20TEN.


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