NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011
STAND AM: 1.1.2011
für den Magistrat der Stadt Wien
ZULAGEN FÜR DEN MAGISTRAT SCHEMA I/III
Beilage E-I/III/48
ten/Professionistinnen des Baureferates, wenn sie Reparaturarbeiten in öffentlichen Bedürfnisanstalten, besonders verschmutzten Werkstätten- und Garagenhallen durchführen, je Arbeitstag
Kz. 932301
2,64 EUR
13.) Zulage für die der Betriebsabteilung Straßenreinigung zugeteilten Arbeiter/Arbeiterinnen zur Abgeltung der mit nachfolgend aufgezählten Tätigkeiten verbundenen Erschwernisse, der Verschmutzung, der gesundheitlichen Gefährdung und der Leistungsintensivierung:
Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen mit Handwerkzeugen, einschließlich Splitt- und Laubeinkehrung, Händische Winterdienstarbeiten wie Aufstellen von Schneezäunen, Streu- und Räumarbeiten, Einziehen von Schneezäunen, Bedienung von Kleingeräten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Schnürlmäher, Laubgebläse, Rasenmäher, Mähbalkenmäher, Motorsäge, Moty, Häcksler, motorbetriebene Handkehrmaschine, Hilfsarbeiten auf Lagerplätzen (Platzarbeiter/Platzarbeiterinnen) Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden im Straßenraum der Bediensteten des Bereitschaftsdienstes für notstandspolizeiliche Maßnahmen a) je Arbeitsstunde
Kz. 970101
1,55 EUR
50 % ERSCHWERNIS- UND GEFAHRENZULAGE 25 % SCHMUTZZULAGE 25 % LEISTUNGSZULAGE b) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 50 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,
die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde
Kz. 971801
0,58 EUR
LEISTUNGSENTGELT c) zusätzlich zur Zulage gemäß lit. a für höchstens 20 % der Bezieher/Bezieherinnen dieser Zulage,
die eine den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg erheblich übersteigende Leistung erbringen je Arbeitsstunde
Kz. 972201
1,15 EUR
LEISTUNGSENTGELT Die Zulage gemäß lit. b oder c kommt für Saisonarbeiter/Saisonarbeiterinnen während der ersten drei Monate nicht in Betracht. Der Bezug der Zulage gemäß lit. a schließt den Bezug der Zulage gemäß Beilage A - I/III/Allg., Pkt. 19 aus.