NEBENGEBÜHRENKATALOG 2011 für den Magistrat der Stadt Wien
STAND AM: 1.1.2011
Zulagenverzeichnis für der WIENER LINIEN GmbH & Co. KG zugewiesene Bedienstete BEILAGE
H-I/III/WL
15.) Nachtzulage im Fahrdienst Für Fahrdienstleistungen im Personenverkehr außerhalb der normalen Betriebsdauer, gleichgültig, ob sie im Straßenbahn-, U-Bahn- oder Autobusbetrieb geleistet werden gebührt in der Zeit von 1.31 Uhr bis zum norma-
KN 218.
11,49 EUR
len Betriebsbeginn eine Nachtzulage von Den Fahrdienstleistungen im Personenverkehr gleichzuhalten sind die Dienstleistungen der Standschaffner/Standschaffnerinnen, Kontrollore/Kontrollorinnen und Expeditore/Expeditorinnen.
NACHTARBEITSZUSCHLAG Die gleichzeitige Verrechnung dieser Zulage gemäß Nebengebührenkatalog Beilage H – I/III/WL, Pkt. 38 ist nicht zulässig.
16.) Aufwandentschädigung für die Benützung von Zivilkleidung für Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen auf die Dauer der Verwendung, monatlich
KN 305.
28,07 EUR
AUFWANDENTSCHÄDIGUNG 17.) Zentralwerkstättenzulage A) Ergiebigkeitsprämie Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt eine monatliche Ergiebigkeitsprämie, die wie folgt ermittelt wird: Die Höhe der Ergiebigkeitsprämie bemisst sich nach dem Schadwagenstand. Ist der durchschnittliche monatliche Schadwagenstand gleich dem durchschnittlichen Schadwagenstand des Jahres 1996, so gebührt ein Betrag von
KN 494.
92,24 EUR
Bei geringerem Schadwagenstand erhöht, bei höherem Schadwagenstand vermindert sich dieser Betrag im Ausmaß von 1 % der von der Abteilung Betriebswirtschaft ermittelten täglichen Reservehaltungskosten pro Differenzfahrzeug.
LEISTUNGSENTGELT B) Hauptwerkstättenzulage Den Bediensteten der Zentralwerkstätte, ausgenommen Lehrlinge, gebührt: