Vorarlberger Fußballverband
Auf- und Abstiegsbestimmungen für 2017/2018 Beschluss des Verbandsvorstandes vom 4. 7. 2017
Regionalliga-West: (16 Mannschaften) Der Meister der Regionalliga West und die weiteren Aufstiegsberechtigten (siehe Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der zweithöchsten und dritthöchsten Leistungsstufe) steigen in die „Sky Go“-Erste-Liga auf. Aus der Regionalliga West steigen so viele Mannschaften in die Landesverbände ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 16 Mannschaften umfasst. Verzichtet ein teilnehmender Vorarlberger Verein der RL-West auf die weitere Teilnahme (Saison 2018/2019) wird dieser vom Präsidium des VFV entweder in die Vorarlbergliga oder in die Landesliga eingegliedert. Die Anzahl der Absteiger in der entsprechenden Liga wird dadurch erhöht.
Vorarlberg-Liga: (16 Mannschaften) Die teilnehmenden Vereine müssen die „Mindestanforderungen Infrastruktur Regionalliga“ mit einer Übergangsfrist bis 30. 6. 2018 erfüllen. Die Kommissionierungen werden bis 30. 4. 2018 durchgeführt. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Zurückversetzung in die Landesliga. Die Anzahl der Absteiger der Landesliga erhöht sich dadurch.
Ausnahmegenehmigungen 2018/2019: Das Präsidium des VFV kann für jene Vereine, die bereits Mitglieder in der Vorarlbergliga oder Aufsteiger in die Vorarlbergliga sind, bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen Ausnahmen von bestimmten Kriterien genehmigen. Ein Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung muss bis spätestens bis 15. Mai 2018 mittels eingeschriebenem Brief an den VFV gerichtet werden.
Der Meister (Voraussetzung ist die Erfüllung der „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“) steigt in die Regionalliga-West auf (siehe dazu Punkt X. Teilnahmeverzicht in den Durchführungsbestimmungen des VFV). Steigt der Meister der Vorarlbergliga aufgrund der Nichterfüllung der „Mindestanforderungen für die Regionalliga“ nicht auf und bekommt er für die Saison 2018/2019 eine Sondergenehmigung, dann beginnt er die kommende Saison mit 10 Minuspunkten. Sollte der Meister die „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“ nicht erfüllen, kann die zweitplatzierte Mannschaft (Voraussetzung ist die Erfüllung der „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“) in die Regionalliga-West aufsteigen.
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