SMT_Immobilien_GmbH_GB_Altenstadt_Raeterweg

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Auskunft: Mag. Irene Daxer T +43 5522 3591 54210

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-81/2021-4 Feldkirch, am 26.04.2021

Die SMT Immobilien GmbH, Feldkirch, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Erweiterung der Betriebs- und Arbeitszeiten für die Betriebsanlage der Summer Metalltechnik GmbH (Montag 05.00 Uhr bis Samstag 15.00 Uhr) im bestehenden Betriebsgebäude auf GSTNRN 6171/1 und 6171/3, GB 92102 Altenstadt (Räterweg), angesucht. Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt: Zeit: Ort/Treffpunkt:

Mittwoch, den 19. Mai 2021, um 13.30 Uhr an Ort und Stelle (Räterweg)

Beteiligte können die Projektsunterlagen in digitaler Form unter Bekanntgabe ihrer Wohnadresse und einer Emailadresse an bhfeldkirch@vorarlberg.at anfordern (bzw. sich das Recht auf Abruf dieser Dokumente einräumen lassen) oder nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Einsicht in die Projektsunterlagen nehmen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Nachbarn können durch die Erhebung von Einwendungen im Gewerbeverfahren die Einhaltung der im § 74 Abs. 2 GewO 1994 enthaltenen Vorschriften geltend machen, soweit sie den Nachbarn einen Schutz gewähren. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs. 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 wird gebeten, der Behörde bis spätestens Montag, den 17.05.2021, per E-Mail, die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung bekanntzugeben (Name und Anzahl der Personen). Am Ort der mündlichen Verhandlung ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens zwei Meter einzuhalten. Weiters müssen alle Personen während der Verhandlung eine FFP2-Maske tragen, ansonsten können sie vom Leiter der Amtshandlung von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Irene Daxer (amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | www.vorarlberg.at/datenschutz bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


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