98. BEILAGE IM JAHRE 2005 ZU DEN SITZUNGSBERICHTEN DES XXVIII. VORARLBERGER LANDTAGES
Selbstständiger Antrag An das Präsidium des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz
Beilage 98/2005 Bregenz, 16. Dezember 2005
Betrifft: Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, Frauen, die – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruches spielen, stehen unter enormem psychischen Druck. Vor gar nicht allzu langer Zeit kam dazu noch die Erschwernis, dass in Vorarlberg keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen wurden und deshalb die betroffenen Frauen nach Innsbruck oder Wien fahren mussten. Im Jahr 1997 hat sich der deutsche Gynäkologe Dr. Benedikt-Johannes Hostenkamp in Bregenz niedergelassen und dadurch die Möglichkeit geschaffen, auch in Vorarlberg einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Und es dauerte nicht lange, bis heftige Kritik laut wurde. Diese Kritik ebbte jedoch alsbald wieder ab. Was blieb, sind die andauernden Kundgebungen einzelner Personen vor der Praxis von Dr. Hostenkamp. In geradezu penetranter Art versuchen diese Personen, die Frauen, die die Praxis aufsuchen, anzusprechen und ihnen dadurch ein schlechtes Gewissen zu machen. Wenn man sich nur ein klein wenig in die Situation der betroffenen Frauen versetzen kann, kann man sich vorstellen, welchem zusätzlichen psychischen Druck diese Frauen ausgesetzt sind. Es ist nicht einmal überspitzt formuliert, wenn hier der Begriff des Psychoterrors verwendet wird. Nicht zuletzt, um solche andauernden Belästigungen zu vermeiden und damit den betroffenen Frauen diesen zusätzlichen psychischen Druck zu ersparen, hat das Land Wien mit einer Novelle des Wiener LandesSicherheitsgesetzes reagiert. In § 3 Abs. 1 des zitierten Gesetzes wird