Schulaerzte

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LAbg. Dr. Elke Sader Clubvorsitzende

Herrn Landesrat Mag. Siegmund Stemer Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 24. Oktober 2006

Betrifft: Aufwertung der schulärztlichen Leistungen

Sehr geehrter Herr Landesrat! § 66 des Schulunterrichtsgesetzes sieht vor, dass sich Schülerinnen und Schüler einmal jährlich einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen haben. Für Vorarlberg wird der Ablauf dieser Untersuchungen von der aks Gesundheitsvorsorge GmbH im Detail festgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurde im November 2003 ein Antrag der Abgeordneten Wieser, Benzer, Dr. Concin und Dr. Mennel einstimmig beschlossen. Darin wurde unter anderem auch gefordert, das Schulärztesystem aufzuwerten und die Finanzierung dieses Systems, insbesondere durch Finanzierungsbeiträge des Bundes und der Sozialversicherungsträger, neu zu regeln. Ziel dieser Forderungen ist jedenfalls eine bessere Gesundheitsversorgung unserer Schulkinder. Bis dato jedoch scheint in diesem Zusammenhang – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – wenig geschehen zu sein. Obwohl zahlreiche vorzeigbare Beispiele vorhanden wären. So haben sich beispielsweise im April 1997 elf Wiener Schulen zum ersten "Wiener Netzwerk - Gesundheitsfördernde Schulen" zusammengeschlossen. Dieses Netzwerk wurde sukzessive ausgebaut und dient der gemeinsamen Entwicklung von gesundheitsfördernden Projekten an den teilnehmenden Schulen. Um die Umsetzung der Forderungspunkte des genannten Antrages (Beilage 49/2003) überprüfen zu können, erlaube ich mir, gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende

dringliche Anfrage an Sie zu richten: 1.) Inwieweit wurde seitens des Landes Vorarlberg sowie des Bundes den fünf Forderungspunkten des einstimmig beschlossenen Antrages (Beilage 49/2003) Rechnung getragen?


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