FPÖ will Selbstverwaltung abschaffen Angebliches Reformpaket bringt keinerlei Verbesserungen für Versicherte Nachdem die FPÖ bei den Wahlen zu den Arbeiter- und Wirtschaftskammern regelmäßig weit unter den Erwartungen abschneidet und somit in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung nur schwach vertreten ist, soll nun der parteipolitische Einfluss der FPÖ über die Abschaffung der Selbstverwaltung erfolgen. Das ist eine ihrer zentralen Forderungen bei den Koalitionsverhandlungen. Auf ÖVP-Seite gibt es vor allem aus der Industriellenvereinigung Zustimmung zu diesem Vorhaben, weil damit der Einfluss der Wirtschaft auf die Sozialversicherung gegen den Willen der Arbeitnehmer möglich ist.
Geplant ist: 1. Die Abschaffung des Selbstverwaltungsprinzips, das besagt, dass die Versicherten ihre Sozialversicherung (im wesentlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) selbst verwalten. Anstelle dessen soll ein Aufsichtsratssystem installiert werden, in dem die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und der Staat zu je einem Drittel vertreten sind. Das bedeutet: Nicht mehr die Versicherten entscheiden über ihre Versicherung, sondern die vom Staat entsandten Parteifunktionäre und die Wirtschaftsfunktionäre haben zusammen eine Zweidrittel-Mehrheit. Das soll auch auf Ebene der Länder gelten, was in erster Linie die Gebietskrankenkassen trifft. 2. Die Gebietskrankenkassen werden entmachtet, ein Zentralorgan (der bisherige Hauptverband) wird alle wesentlichen Entscheidungen treffen. In den Bundesländern darf nur noch dann etwas beschlossen werden, wenn der Hauptverband dies zulässt. Damit ist eine regional verankerte Gesundheitspolitik nicht mehr möglich. Die Zentralstelle bestimmt über das Budget, die einzelnen Ausgaben für Ärzte und das Personal usw. Diese Zentralisierung bzw. Verstaatlichung der Krankenversicherung wird vor allem von der FPÖ massiv betrieben. 3. Die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge und die Kontrolle derselben soll künftig über die Finanzbehörden erfolgen. Das bedeutet eine massive Verschiebung der Einnahmen von den wirtschaftlich starken Bundesländern wie Vorarlberg oder Oberösterreich und Tirol zu den strukturschwachen Bundesländern. Damit werden genau jene Bundesländer bestraft, die eine sehr sparsame und versichertenfreundliche Gesundheitspolitik betrieben haben. Größter Profiteur wäre das chronisch defizitäre Wiener Gesundheitswesen. 4. Die Rücklagen (Leistungssicherungsrücklagen) der sparsam wirtschaftenden Gebietskrankenkassen (Tirol derzeit 70 Mio. Euro, Vorarlberg 29 Mio. Euro) müssen nach Wien abgeliefert werden. Die sonstigen Rücklagen (derzeit nur Unterstützungsfonds-Mittel in Höhe von 4,5 bzw. 3,4 Mio. Euro) verbleiben im Bundesland, können aber nur noch auf Vorgabe von Wien eingesetzt werden.