Lingenau06112006

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Auszug aus der Niederschrift zur 22. Sitzung der Gemeindevertretung Lingenau vom Montag, den 6. November 2006 um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Tagesordnung/Erledigung: 1.

Bürgermeister Peter Bereuter eröffnet um 20.05 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er gibt die Entschuldigungen bekannt und stellt die ordnungsgemäß ergangene Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung und wünscht um Zustimmung zur Aufnahme des Punktes 16. Wahl eines Vorsitzenden der Berufungskommission nach § 53 Abs. 2 Gemeindegesetz und Verschiebung der Berichte auf TOP 17. und Allfälliges auf TOP 18. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

2.

Zum Protokollführer wird Peter Fehr bestellt.

3.

Das Protokoll der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 02.10.2006 wird einstimmig genehmigt. Der Dank gilt dem Verfasser Markus Nenning.

4.

Der Vorsitzende berichtet aus den Sitzungen des a) Bauausschusses vom 06.09.2006 b) Organisationsteam zur Eröffnungsfeier der Volks-, Haupt- und Musikhauptschule vom 19.10.2006 c) Heimatbuchausschusses vom 10. 10.2006 Der Dank gilt den Verfassern der Protokolle Markus Nenning, Erwin Moosbrugger und Otto Fink.

5.

Antrag auf Umwidmung von Teilflächen aus GSt. 2091 und 2087/6, KG Lingenau in Zeihenbühl (Vögel Werner - Johann Peter Mennel GmbH & Co. KG) Der Vorsitzende gibt den Antrag auf Umwidmung von Teilflächen in der Parzelle Zeihenbühl von Werner Vögel und Johann Peter Mennel GmbH & Co KG. bekannt. Der beabsichtigte Grundabtausch ermöglicht eine gerade und damit leichtere Zufahrt auf die GSt.Nr. 2091 von Werner Vögel. Die Gemeindevertretung stimmt der Umwidmung der Teilfläche 1 aus GSt.Nr. 2087/6 in Bauerwartungsfläche (BB) II und der Teilfläche 2 aus GSt.Nr. 2091 in Betriebsgebiet II einstimmig zu.

6.

Umwidmung von GSt. 2090/1 in Zeihenbühl von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Betriebsgebiet II und Freifläche Freihaltegebiet Der Amtsachverständige für Naturschutz, Dr. Niederl hat lt. Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 06.10.2006 bekannt gegeben, dass ein zehn Meter breiter Streifen zum nordseitig des Grundstückes verlaufenden kleinen Graben (ca. 225 m²) als Freifläche Freihaltegebiet zu widmen ist und daher nicht bebaut werden darf. Dem Antrag, dass ca. 980 m² des Grundstückes 2090/1 im Zeihenbühl in Baufläche Betriebsgebiet II und ca. 225 m² in Freifläche Freihaltegebiet umgewidmet werden, wird einstimmig zugestimmt. 1


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