Leitbild_und_Gesamtkonzept_des_Vorarlberger_Sozialfonds

Page 1

Abteilung IVa Gesellschaft und Soziales Kapitel VIII / Ausgabe 1/2005 / Seite 1 von 1

VIII. SOZIALFONDS 1. Rahmenbedingungen: Die Aufgaben des Sozialfonds sind größtenteils in der Form von „Schlüsselprozessen“ durchzuführen. Festzuhalten ist, dass die Zuständigkeiten und Aufgaben des Sozialfonds Angelegenheiten der Sozial- und Behindertenhilfe sowie der Jugendwohlfahrt betreffen, sodass inhaltlich und organisatorisch primär nur die drei entsprechenden Bereiche unserer Abteilung betroffen sind. In

der

Umsetzung

bedingt

dies

für

unsere

Abteilung,

dass

bestimmte

„Schlüsselprozesse“ für die Fach- bzw Funktionsbereiche, die von der Zuständigkeit des Sozialfonds nicht umfasst werden (Frauen, Jugend und Familie), anders definiert und gehandhabt werden müssen als in den Fachbereichen Behindertenhilfe, Jugendwohlfahrt sowie Senioren, Pflegesicherung und Sozialhilfe. Wie im Folgenden noch näher ausgeführt sind aber auch die Fach- bzw Funktionsbereiche „Recht/Interne Organisation“ sowie „Controlling des Sozialfonds“ mit Angelegenheiten des Sozialfonds befasst.

LEITBILD UND GESAMTKONZEPT


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.