WKO.at - Kammerumlagen - Die häufigsten Fragen
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Steuern Kammerumlagen Die häufigsten Fragen
1. Welche Umlagen gibt es? Weitere Infos:
Die "Kammerumlage" gliedert sich in die Kammerumlage 1 (KU1), die Infoblatt zu diesem Kammerumlage 2 (KU2 oder DZ) und die Grundumlage. Thema
Letzte Änderung: 4.1.2007
2. Warum gibt es verschiedene Umlagen? Die Kammerumlagen (KU1 und KU2) dienen der Finanzierung der Wirtschaftskammer. Die Grundumlage dient hingegen ausschließlich der Finanzierung der Fachgruppen (Fachvertretungen) und Fachverbände. Sie wird von der jeweiligen Fachorganisation beschlossen und von der Wirtschaftskammer eingehoben.
3. Wer ist verpflichtet KU 1 zu bezahlen? Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation KU1-pflichtig. Dabei besteht aber folgende Freigrenze: Übersteigen die im Inland erzielten steuerbaren Umsätze im Kalenderjahr € 150.000,nicht, so ist keine KU1 zu entrichten.
4. Was ist Grundlage für die Ermittlung der KU 1? Zur Bemessungsgrundlage gehören zunächst alle dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge. Hinzu kommen unter Umständen die vom Mitglied geschuldete Einfuhrumsatzsteuer bzw. Erwerbssteuer, sowie seit 1.1.2004 auch die auf das Kammermitglied übergegangene Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge System). Abgezogen werden darf die Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch oder eine Geschäftsveräußerung entfällt.
5. Wie hoch ist die KU 1 und wann ist sie zu bezahlen? Der KU1-Satz beträgt 3‰ der Bemessungsgrundlage. Die Kammerumlage ist demnach eine Selbstbemessungsabgabe und somit vom Mitglied selbst zu berechnen. Die Kammerumlage ist kalendervierteljährlich selbst zu ermitteln und bis spätestens 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Termine für die Entrichtung sind: 15.5., 15.8., 15.11. sowie 15.2. Zuständig ist das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt.
6. Wer ist verpflichtet KU 2 zu bezahlen?
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=292061&DstID=0
03.07.2007