Informationen-der-Stadt-Feldkirch-zur-Hundesteuer

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Informationen der Stadt Feldkirch zur Hundesteuer An- und Abmeldungen können persönlich bei der Bürgerservicestelle, Schmiedgasse 1, oder bei der Abgabenverwaltung, Telefon 304-1343, bekannt gegeben werden. Unter http://www.feldkirch.at, Rubrik Abgabenverwaltung, können ebenfalls Anmeldungen vorgenommen werden. Die Hundeabgabe 2005 beträgt gemäß den Beschlüssen der Stadtvertretung vom 16.12.1997 und 16.12.2003, für einen und jeden weiteren gehaltenen Hund 40 Euro. Die Hundeabgabe ist ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Beschaffung eines Hundes oder Zuzuges mit einem Hund in das Gemeindegebiet der Stadt Feldkirch im vollen Jahresbetrag im vorhinein, binnen einem Monat, zu begleichen. Ansonsten ist die Abgabe jährlich am 1. Jänner fällig und zur Gänze innerhalb eines Monats nach Vorschreibung des Abgabenbetrages zu entrichten. Der Hundehalter ist verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, die für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen. Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht und Abgabenpflicht nicht nachkommen, machen sich einer Abgabenhinterziehung schuldig und werden dementsprechend geahndet.


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