Gotzis_Plananderung

Page 1

Auskunft: Mag. Irene Daxer T +43 5522 3591 54221

KUNDMACHUNG

Zahl: BHFK-II-1301-75/2019-112 Feldkirch, am 17.09.2020 Der Beiser GmbH & Co KG, Götzis, wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 02.08.2019, Zl. BHFK-II-1301-75/2019-21, die Baubewilligung, die gewerbebehördliche Genehmigung sowie die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Erweiterung bzw. den Wiederaufbau der bestehenden Betriebsanlage nach einem Brandereignis (u.a. Neubau Lager-, Logistik- und Produktionsgebäude) auf GST-NRN 1484/2, 1486 bis 1488, 1489/1, 1491/2, alle GB 92110 Götzis (Kommingerstraße 127), erteilt. Der Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Nunmehr hat die JKK Leasing GmbH, Götzis, um die Genehmigung zur Vornahme von Planabweichungen (Adaptierung der Ausmaße sowie der Grundrisse des Lager-, Logistik- und Produktionsgebäudes; Einbindung Trafostation in das Gebäude) angesucht. Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt: Zeit: Ort/Treffpunkt:

Donnerstag, den 08. Oktober 2020, um 13.30 Uhr an Ort und Stelle (Kommingerstraße 127)

Beteiligte können die Projektsunterlagen in digitaler Form unter Bekanntgabe ihrer Wohnadresse und einer Emailadresse an bhfeldkirch@vorarlberg.at anfordern oder nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Einsicht in die Projektsunterlagen nehmen. Nachbarn können durch die Erhebung von Einwendungen im Bauverfahren die Einhaltung der im § 26 Abs. 1 BauG enthaltenen Vorschriften und im Gewerbeverfahren die Einhaltung der im § 74 Abs. 2 GewO 1994 enthaltenen Vorschriften geltend machen, soweit sie den Nachbarn einen Schutz gewähren. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs. 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von Beteiligten haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist am Ort der mündlichen Verhandlung zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters müssen alle Personen während der Verhandlung einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ansonsten können sie vom Leiter der Amtshandlung von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Es wird um Mitteilung bis 06.10.2020 gebeten, ob eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (Anführung Name sowie Anzahl der Personen) erfolgt.

Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Irene Daxer (Amtssigniert)

Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.