AmtstafelLangenFHE

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Auskünfte: Kurt Gräßl, 4. Stock, Zimmer Nr 423, Tel Nr 05574-4951/52214 Zahl: BHBR-II-1301-277/2019-27 Bregenz, am 17.02.2020

K U N D M A C H U N G Die FHE Edelstahl Produktion GmbH betreibt momentan in Hard/Lauterach (ehemaliges FRANKEAreal) ein Werk, in der Hauptsache zur Erzeugung von Großküchen in Chromnickelstahl. Es ist nunmehr eine komplette Umsiedelung bzw ein Neubau der Betriebsstätte in Langen an der Gemeindegrenze zu Sulzberg im Bereich der L4 - Vorderwälderstraße (zukünftig: Gst 768/1, KG Langen), geplant. Der im Ostbereich abgestufte, im Wesentlichen quaderförmige Flachdachbaukörper mit einer Gesamtnutzfläche (Produktion und Bürotrakt) von ca 3.300 m² weist mit Ausnahme untergeordneter Lagerebenen sowie dem Verwaltungsbereich eine einzige Geschossfläche auf; die Höhe der 3-schiffigen Halle beträgt je nach Geländeverlauf bis zu ca 9 m. Das Dach wird vollflächig mit nach Süden ausgerichteten PV-Modulen (ca 600 Stk) mit einem Aufständerungswinkel von 13° belegt. Die Leistung der Stromerzeugungsanlage liegt bei 184 kWp. Gemäß Simulationsberechnung ist mit einem jährlichen Eigenverbrauch von 60 - 70 % zu rechnen. Das Baugrundstück grenzt im Norden an die erwähnte Landesstraße, im Osten an die Rotach und im Süden an den Weißenhubenbach. Wegen der Gerinne, der topographischen Gegebenheiten, schließlich aber auch wegen der Untergrundverhältnisse sind der eigentliche Standort sowie das maßgebliche Umfeld in mehrerlei Hinsicht im ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan erfasst (Vernässung, Rutschung, Wildbach-Rot und Wildbach-Gelb). Nach einem behördlichen Vorprüfungsverfahren hat die FHE Edelstahl Produktion GmbH für die Errichtung und den Betrieb gegenständlicher Produktionsstätte mit Eingabe vom 10.02.2020 einen Bauantrag und ein gewerbebehördliches Ansuchen gestellt. Wegen Berührung der Uferschutzbereiche genannter Gerinne wurde unter einem um Erteilung der landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung angesucht. Weitere Ansuchen betreffen die PV-Anlage (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) sowie die erforderlichen punktuellen Sicherungsmaßnahmen an der Böschung des Weißenhubenbaches (Wasserrechtsgesetz 1959).

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