Amtstafel-ThC3BCringerberg

Page 1

Mag.a Simone Summer T +43 5552 6136 51232 Zahl: BHBL-II-7002-2014/0011-64 Bludenz, am 07.01.2020

KUNDMACHUNG Mit Eingaben vom 04.04.2019, 26.04.2019 und 20.05.2019 hat die Burtscher GmbH, Bludenz, unter Vorlage von Plan- und Beschreibungsunterlagen um die Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung für die bereichsweise Änderung der Oberflächenabdeckung der Baurestmassedeponie „Schlosstobel“ im Gemeindegebiet Thüringerberg durch die Errichtung einer Geräte- und Heulagerhalle auf GSTNR 980/5 GB Thüringerberg durch den Grundeigentümer sowie um die Wiedererteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung (unter Mitanwendung des Wasserrechtsgesetzes 1959) für die Einleitung des Deponiesickerwassers in den Schlosstobelbach angesucht und die Überführung der Baurestmassedeponie „Schlosstobel“ in die Nachsorgephase angezeigt hat. Mit Eingabe vom 05.12.2019 hat die Burtscher GmbH, Bludenz, gemäß der Vorschreibung des Teilbescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 21.06.2019, Zl BHBL-II-7002-2014/0011-53, einen Abschlussbericht zur fertiggestellten, bereichsweisen Änderung der Oberflächenabdeckung der Baurestmassedeponie „Schlosstobel“ durch die Errichtung einer Geräte- und Heulagerhalle auf GST-NR 980/5 GB Thüringerberg durch den Grundeigentümer eingebracht. Zur Schlussüberprüfung der bescheidgemäßen Ausführung der fertiggestellten, bereichsweise geänderten Oberflächenabdeckung der Baurestmassedeponie „Schlosstobel“, zur Überführung dieser Deponie in die Nachsorgephase sowie über das Ansuchen auf Wiedererteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung zur Einleitung der Deponiesickerwässer in den Schlosstobelbach wird eine Augenscheinsverhandlung auf Donnerstag, den 23.01.2020, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:00 Uhr an Ort und Stelle anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Thüringerberg zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen. Der Bezirkshauptmann im Auftrag

Mag.a Simone Summer Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.