Auskunft: Reinhard Gartner T +43 5574 4951 52052 Zahl: BHBR-I-7100.00-67/2019-1 Bregenz, am 05.11.2019
Betreff:
Gemeinde Gaißau; Errichtung eines neuen Instandhaltungsweges bzw einer Furt am Alten Rhein bei Flusskilometer 5,20 auf GST 744/2 GB Gaißau; Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung und dem Wasserrechtsgesetz
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Mit Eingabe vom 23.10.2019 hat die Gemeinde Gaißau, vertreten durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, um die natur- und landschaftsschutzrechtliche sowie wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Instandhaltungsweges inkl. einer 5 bis 7 m breiten Furt am Alten Rhein in Gaißau bei Flusskilometer 5,20 auf GST 744/2 GB Gaißau angesucht. Durch die Errichtung des geplanten Instandhaltungsweges soll eine möglichst wirtschaftliche und landschaftsschonende Pflege des dortigen Baumbestandes ermöglicht werden. Der geplante Weg inkl Furt wird durch die Aufbringung einer Schüttung mittels Bruchschotter errichtet. An den Fahrbahnrändern der Furt werden zur Verbesserung der Stabilität Wasserbausteine trocken verlegt. Die Furt wird so angelegt, dass diese jederzeit auch bei Niederwasserstand mindestens 20 bis 30 cm überströmt wird. Es ist geplant den beantragten Weg in der Niederwasserzeit 2020 (Jänner / Februar) zu errichten, damit die Gehölzpflegemaßnahmen noch in dieser Vegetationsruhe vorgenommen werden können.
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