KO Daniel Allgäuer LAbg. Bgm. Dieter Egger
Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Herrn Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 6. Februar 2017
Betrifft:
Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Wohin entwickelt sich die Raumplanung in Vorarlberg?
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, geschätzter Herr Landesrat! Wir alle wissen, dass Grund und Boden keine vermehrbaren Güter sind und die Flächen gerade in Vorarlberg begrenzt sind. Daraus ergibt sich zwangsweise die Notwendigkeit des sorgsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen Flächen. Im Raumplanungsgesetz lautet daher auch eines der Ziele: mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bodensparend zu nutzen. Für uns steht außer Frage, dass die Vorarlberger Wirtschaft auch in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten im Land vorfinden muss, damit der Wirtschaftsstandort Vorarlberg auch eine langfristige Weiterentwicklung erfahren kann. Dazu braucht es allerdings Flächen mit entsprechender Widmung. Der aktuelle Anlassfall der Firma Ölz und deren Standortsuche im Land haben u.a. wieder zu einer breit stattfindenden Raumplanungsdiskussion geführt. Es zeigt sich dabei neuerlich das vorhandene Spannungsfeld zwischen der Nutzung bereits gewidmeter Betriebsflächen und der weiteren Öffnung der Landesgrünzone. Während Landesstatthalter Mag. Rüdisser unlängst in einem ORFSamstagsinterview davon sprach, dass Eingriffe in die Landesgrünzone möglich sein müssen, bangt die heimische Landwirtschaft um den Verlust wertvoller Flächen. Aus unserer Sicht ist in diesem sensiblen Fall eine weitere vertiefende Prüfung durch die Landesraumplanung notwendig. Ziel dabei muss es sein, bereits vorhandene Betriebsflächen als Alternative für den in der Landesgrünzone befindlichen und derzeit stark in der Kritik stehenden Standort in Weiler umfassend zu beleuchten.