/Familienhilfe

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Die Kosten der Familienhilfe Der Kostenbeitrag für die Familien wird anhand des nachfolgenden Tarifblattes festgelegt (Stand Jänner 2012). Doppelverdiener

AlleinverdienerInnen (Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag)

AlleinerzieherInnen

2 Erw. mit 2 Kinder

2 Erw. mit 1 Kind

1 Erw. mit 1 Kind

4,20 Euro

2 Erw. mit 3 Kinder

2 Erw. mit 2 Kinder

1 Erw. mit 2 Kinder

3,60 Euro

2 Erw. mit 4 + mehr Kinder

2 Erw. mit 3 Kinder

1 Erw. mit 3 Kinder

3,10 Euro

2 Erw. mit 4 + mehr Kinder

1 Erw. mit 4 + mehr Kinder

2,50 Euro

2 Erw. mit 1 Kind

Stundensatz

4,70 Euro

Alteneinsätze (durchschnittler Mohi-Satz)

9,40 Euro

Pflegende Angehörige (durchschnittlicher Mohi-Satz)

9,40 Euro

*) Im Falle des Zusammentreffens von Kindern und zu pflegenden Angehörigen wird der FamilienhilfeTarifverrechnet.Der Selbstbehalt ist nur ein Teil der Gesamtkosten für den Einsatz der Familienhelferin. Der größte Teil der Kosten wird aus Subventionen und Kostenersätzen durch das Land Vorarlberg und der Gemeinden sowiezusätzliche Mittel der Träger finanziert. Anmerkungen: • Kinder sind: erwerbslose Kinder und Jugendliche (bis max. 18 Jahre), im gleichen Haushalt lebend • PraktikantInneneinsätze werden vom jeweiligen Tarif um €0,50 pro Stunde reduziert. • Halbtageseinsätze sind aufwändiger und verursachen dadurch mehr Kosten als Ganztageseinsätze, deshalb wird ein Stundenzuschlag von €0,70 verrechnet.

Kontakt Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8.15-12.00 Uhr und 14-16 Uhr, Freitag 8.15-12 Uhr Claudia Linder, Einsatzkoordinatorin für Bezirk Bludenz und Feldkirch Wichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1049 E claudia.linder@caritas.at Stellenleitung: Doris Jenni Wichnerg. 22, 6800 Feldkirch T 05522/200-1042 E doris.jenni@caritas.at

Cornelia Ursella, Einsatzkoordinatorin für Bezirk Dornbirn Lustenauerstr. 3, 6850 Dornbirn T 05522/200-1043 E cornelia.ursella@caritas.at

Familienhilfe Infoblatt

Die Familienhilfe kommt ... zur Betreuung der Familie • bei Erkrankung, während oder nach einem Krankenhausaufenthalt des erziehenden Elternteils. • b ei Risikoschwangerschaft oder Geburt, bei einem notwendigen Kur- oder Erholungsaufenthalt. • b ei psychischer oder physischer Überlastung. • w enn ein Kind von einem Elternteil im Krankenhaus begleitet werden muss. • b ei einer Erkrankung des Kindes und wenn der betreuende Elternteil daher Unterstützung braucht. • z ur Entlastung der Eltern von Kindern mit Behinderungen.

Caritas Vorarlberg www.caritas-vorarlberg.at

... zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und kranken, allein stehenden Personen Die Familienhilfe unterstützt und entlastet pflegende Angehörige und ältere und kranke, allein stehende Personen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen der Familienhilfe sind an die Verschwiegenheitspflicht gebunden.


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