HELP.gv.at - Familie und Partnerschaft - Familienbeihilfe - Beantragung
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Familienbeihilfe – Beantragung z z z z z z z z z z
Allgemeine Informationen Voraussetzungen Fristen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Rechtsgrundlagen Zum Formular
Allgemeine Informationen Für Kinder wird Eltern, unabhängig von Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt: Höhe der Familienbeihilfe nach Alter des Kindes Alter des Kindes
Betrag pro Monat ab Geburt 105,40 Euro ab 3 Jahren 112,70 Euro ab 10 Jahren 130,90 Euro ab 19 Jahren 152,70 Euro Zuschlag für erheblich behindertes Kind 138,30 Euro Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe bei weiteren Kindern um folgende Beträge (sogenannte Geschwisterstaffelung): z z z z
für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro für jedes weitere Kind um monatlich 50,00 Euro
TIPP Zur Berechnung der Familienbeihilfe nutzen Sie den Familienbeihilferechner des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt alle zwei Monate, jeweils für den laufenden und den kommenden Monat. Hinweis: Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig
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12.08.2008