Eurofighter_Kaufvertrag

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Eurofighter: Kaufmännischer Vertragsteil veröffentlicht Wortlautauszüge aus dem Beschaffungsvertrag

Das Magazin „News“ hat Teile des Eurofighter Kaufvertrages im Internet (www.news.at) veröffentlicht - konkret den kaufmännischen Vertragsteil sowie Anhänge über „Zahlungsbestimmungen“ und über „Zusätzliche besondere Bestimmungen für in Österreich durchzuführende Arbeiten“ mit insgesamt 24 Seiten. Nicht veröffentlicht wurden unter anderem die Vertragsteile über „Technik“ sowie „Güteprüfung und Abnahme“ sowie eine Reihe von Anhängen des kaufmännischen Vertrags, unter anderem über Preis und und Ablaufplan der Beschaffung. Der Inhalt des kaufmännischen Teils des Beschaffungsvertrages ist bereits seit voriger Woche weitgehend bekannt: Demnach kann die Republik jederzeit aus der Beschaffung der 18 Abfangjäger aussteigen, muss der Eurofighter GmbH aber sämtliche bereits angefallenen Kosten abgelten. Hinweise auf die Höhe dieser Kosten - laut „News“ wären es ab 2007 rund eine Mrd. Euro - finden sich im Vertrag nicht. Die Pönale für den Fall, dass Eurofighter vereinbarte Leistungen nicht erbringt, wird auf maximal zehn Prozent des Wertes begrenzt, die maximale Haftungssumme für Schäden beträgt 295,6 Mio. Euro. Außerdem gewährt Eurofighter zwölf Monate Garantie auf die Abfangjäger. Mängel können bis zu sechs Monate nach Ablauf der Garantiefrist gerichtlich geltend gemacht werden. Der Weiterverkauf der Jets ist ausdrücklich nur mit Zustimmung des Herstellers erlaubt. Zu bezahlen sind die Eurofighter in 18 Halbjahresraten - die ersten vier werden im Jahr 2007 fällig. Bisher nicht bekannt war der Passus, wonach die Zahlungsverpflichtung Österreichs „auch im Falle einer rechtswirksamen Aufhebung dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer weiterbestehen soll“. Begründet wird diese Bestimmung im Anhang über „Zahlungsbestimmungen und Finanzierungsstruktur“ mit dem Wunsch nach einer „günstigen Finanzierung, die auch im Interesse des Käufers gelegen ist“.

Die APA bringt im Folgenden Wortlaut-Auszüge aus dem Vertragstext: 18. Rücktritt vom Vertrag (...) 18.2 Das BMLV kann vom Vertrag jederzeit zur Gänze oder teilweise durch schriftliche Mitteilung zurücktreten. In diesem Fall hat EF jede Anweisung des BMLV bezüglich der im Vertrag enthaltenen Leistung zu erfüllen und dem BMLV eine (durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, Anm.) beglaubigte Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Diese Abrechnung hat folgendes zu beinhalten: 18.2.1 den Vertragspreis für jede übernommene Leistung zum Datum des Rücktritts;


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