EU-Armut1

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EU-SILC 2004 - Erwerbssituation und Armutsgefährdung

Tabelle 28

Zwar wird ein Teil der Benachteiligung von nicht-österreichischen Bürgerinnen und Bürgern auf dem Arbeitsmarkt durch geringere Ausbildungsniveaus erklärt, die Gründe für ihre mangelhafte Integration in den Arbeitsmarkt sind jedoch vermutlich vielfältiger.

Armutsgefährdung in prekären Beschäftigungsformen Risk-of-poverty in precarious employment Gesamt (=100%)

Im Hinblick auf Armut bedeutet geringe Qualifikation unabhängig von der Staatsangehörigkeit jedenfalls eine Erhöhung des Risikos.

Insgesamt befristeter Vertrag unregelmäßig beschäftigt Teilzeit <12h Bruttomonatseinkommen < 1.000 Euro

Tabelle 27

Armutsgefährdung nach Stellung im Beruf

Armutsgefährdung

in 1.000

in %

in 1.000

in %

5.033 149 447 83

100 3 9 2

555 16 74 17

11 11 17 20

89

2

21

23

Risk-of-poverty by professional position Gesamt (=100%)

Insgesamt Hilfsarbeit Facharbeit Mittlere Tätigkeit Höhere Tätigkeit Hochqualifizierte Tätigkeit Selbständige

Quelle: Statistik Austria, EU-SILC 2004 Personen im Erwerbsalter befrister Vertrag, Teilzeit <12h, Bruttomonatseinkommen < 1.000 Euro beziehen sich auf die aktuelle Erwerbstätigkeit, unregelmäßig beschäftigt bedeutet im vergangenen Jahr weniger als 10 Monate beschäftigt oder aktuell Werk-/DienstvertragsnehmerIn

Armutsgefährdung

in 1.000

Anteil in %

in 1.000

Anteil in %

Quote in %

3.365 682 817 623 407

100 20 24 19 12

253 77 57 25 19

100 30 22 10 7

8 11 7 4 5

383 454

11 13

(11) 64

(4) 25

Ob ein Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird, hat keine Auswirkung auf das Armutsrisiko. Entscheidend ist, ob es tatsächlich zu Unterbrechungen im Einkommensbezug kommt: Bei unregelmäßiger Beschäftigung ist das Armutsrisiko deutlich erhöht (17%). Aus unregelmäßigen Beschäftigungen entstehen nicht nur direkte Einkommensnachteile, sie sind oft auch mit reduziertem sozial- und arbeitsrechtlichem Schutz verbunden und führen vor allem auch längerfristig zu finanziellen Nachteilen (geringerer oder kein Pensionsanspruch, keine Sonderzahlungen, teurere Selbstversicherung…).

(3) 14

Quelle: Statistik Austria, EU-SILC 2004 Erwerbstätige im Erwerbsalter

Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterinnen haben unter den unselbständig Erwerbstätigen das größte Armutsrisiko (11%). Ab der mittleren Qualifikationsebene tragen Erwerbstätige im Durchschnitt bereits nur mehr die Hälfte des Risikos der Erwerbstätigen insgesamt. Bei den Selbständigen ist die Armutsgefährdungsquote mit 14% überdurchschnittlich hoch, denn deren Einkommen sind generell ungleicher verteilt als die der Unselbständigen. Zudem muss man bedenken, dass selbständige Erwerbstätigkeit ganz unterschiedliche Formen annehmen kann: Von kurzfristigen Werkverträgen über Landwirte und Landwirtinnen bis hin zu Gewerbetreibenden sind in dieser Kategorie alle nicht unselbständigen Erwerbstätigkeiten zusammengefasst.

3.2.3.

Erwerbstätigkeiten mit weniger als 12 Stunden Wochenarbeitszeit sind für ein Fünftel der Betroffenen mit Armutsrisiko verbunden. Es gibt aber auch Vollzeiterwerbstätigkeiten, die so schlecht entlohnt sind, dass sie das Armutsrisiko beträchtlich erhöhen. Als Kriterium wird hier ein Bruttomonatseinkommen für unselbständig Beschäftigte32 mit mindestens 35 Wochenarbeitsstunden von weniger als 1.000 Euro gewählt. 23% der Niedriglohnbezieher und –bezieherinnen haben somit auch ein Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle33.

Prekäre Beschäftigungsformen

Die Tabelle 29 gibt einen Überblick darüber, welche Bevölkerungsgruppen wie häufig prekär beschäftigt sind und welchem Armutsrisiko die einzelnen Bevölkerungsgruppen im Falle von prekärer Beschäftigung unterliegen. Eine differenzierte Darstellung nach den einzelnen Formen prekärer Beschäftigung findet sich in Tabelle 9.4, Daten zur generellen Erwerbsbeteiligung für verschiedene Bevölkerungsgruppen in Tabelle 9.1 des Tabellenbandes.

Als prekäre Beschäftigungsformen werden hier all jene Formen der Erwerbstätigkeit verstanden, die ein niedriges Erwerbseinkommen bedingen können. Auch hier werden wiederum nur Personen im Erwerbsalter analysiert, denn: Was für eine Person im Erwerbsalter als „prekäres Arbeitsverhältnis“ gilt, muss zum Beispiel für eine Pensionistin, die nur etwas dazuverdienen will, keine Nachteile bringen. Zur Interpretation der Armutsgefährdung sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese auf Haushaltsebene anhand des Vorjahreseinkommens berechnet wird und durch das Erwerbseinkommen, aber auch durch andere Einkommen beeinflusst ist.

32

Ohne Lehrlinge. Zu bedenken ist auch, dass sich die Armutsgefährdung auf das Vorjahreseinkommen und der Indikator Brutto<1.000 Euro auf das aktuelle Einkommen Unselbständiger bezieht.

33

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