ENTWURF VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen der Hubert Häusle Gmbh & Go KG einerseits sowie der Marktgemeinde Lustenau andererseits unter Beitritt der IIIwerke
Präambel Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. April 2005 festgestellt, dass die Restmüllsplittinganlage der Hubert Häusle GmbH & Co KG den Tatbestand des § 3a Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Anhang 1 Z 2 Spalte 1 lit c UVP-G 2000 erfüllt, jedoch durch die Änderung mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 nicht zu rechnen ist und aus diesem Grund eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist. Dieser Bescheid würde es der Hubert Häusle GmbH & Co KG ermöglichen, die Verarbeitungskapazität dieser Anlage von derzeit rund 34.900 t auf 90.000 t Siedlungsabfälle p.a. zu erhöhen, In dieser privatrechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich, die Hubert Häusle GmbH & Co KG gegenüber der Marktgemeinde Lustenau, die o.g. Restmüllsplittinganlage nicht mit 90.000 t p.a., sondern nur mit den derzeit schon angelieferten 60.000 t p.a. zu betreiben. Dadurch, dass die Kapazität dieser Restmüllsplittinganlage von derzeit rund 34.900 t auf rund 60.000 t Siedlungsabfälle p.a., die derzeit schon angeliefert werden, erhöht werden kann, verringert sich die Verkehrsbelastung in Lustenau. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern der Firma Häusle. des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, der Fachhochschule Dornbirn, des Urnweltverbandes, der Marktgemeinde Lustenau, etc. arbeitet derzeit ein Logistikkonzept für die Firma Hubert Häusle GmbH & Co KG aus, das bis September 2005 vorliegen soll. I. Die Hubert Häusle GmbH & C KG bearbeitet derzeit u.a. rund 60.000 t Siedlungsabfälle p.a. am Standort Königswiesen, die im Moment über die Straße an- bzw. abtransportiert werden. Die Hubert Häusle GmbH & Co KG verpflichtet sich privatrechtlich—bis eine andere Regelung mit der Marktgemeinde Lustenau getroffen wird—für den Fall, dass der Bescheid vom 21. April 2005 am 31. Mai 2005 rechtskräftig ist, gegenüber der Marktgemeinde Lustenau bereit, am Standort Königswiesen nur die derzeitig schon angelieferte Menge von 60.000 t Siedlungsabfällen p.a. auf der o.g. Restmüllsplittinganlage zu bearbeiten.