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Anfrage Die Grünen – eingelangt: 23.11.2016 – Zahl: 29.01.256

Anfrage des Landtagsabgeordneten Christoph Metzler ___________________________________________________________________________ An Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler Landhaus Römerstr. 15 6900 Bregenz

Heliskiing: Welche öffentlichen Interessen stechen den Natur- und Umweltschutz aus? Anfrage gem. §54 GO Rankweil, am 23. November 2016 Sehr geehrter Herren Landesrat! Aufgrund von Einwänden von NaturschützerInnen wurde Ende der 80-iger Jahre Heliskiing stark eingeschränkt und nur mehr am Arlberg genehmigt. Gerechtfertigt wurde das mit der Querfinanzierung für den Rettungshubschrauber der Firma Wucher. Anders in unserem - touristisch äußerst ambitionierten - Nachbarland Tirol, wo 1990 Heliskiing wegen der bekannten negativen Auswirkungen generell verboten wurde. Fluglärm, Abgase, Start- und Landemanöver führen zu enormen Belästigungen in den letzten Ruhezonen unseres Landes und beeinträchtigen die alpine Tierwelt und Landschaft. Unberührte Rückzugsgebiete sind unserem Land rar. Vorarlberg hat die höchste Seilbahndichte im Alpenraum. Die TourengeherInnen haben in der Vergangenheit zugunsten von Wildruhezonen auf attraktive Tourengebiete verzichtet, zB in den Gebieten Vergaldental-Ritzenspitzen oder Kristbergsattel–Muttjöchle. Österreich hat die Alpenkonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, das Absetzen von Personen aus Luftfahrzeugen zu sportlichen Zwecken außerhalb von Flugplätzen so weitgehend wie möglich zu begrenzen oder erforderlichenfalls zu verbieten. Heliskiing widerspricht den Zielformulierungen im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§ 2, Abs. 3): „Naturwerte von besonderer Bedeutung, wie intakte


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