68. Beilage im Jahre 2018 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages
Selbstständiger Antrag
Beilage:
68/2018
An das Präsidium des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz
Bregenz, am 3. August 2018
BETREFF: Novellierung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes – Anregung der Volksanwaltschaft umsetzen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Landesvolksanwaltschaft hat jüngst eine Anregung zur Novellierung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen (Zweitwohnsitzabgabegesetz) vorgebracht. Kernpunkt der Anregung zur Gesetzgebung war die Behebung einer aus Sicht der Landesvolksanwaltschaft in der Frage der Abgabenpflicht sachlich nicht gerechtfertigten Gleichstellung von Maisäßgebäuden mit gewöhnlichen Ferienwohnungen. Das Maisäß gehört zum alpinen Raum Vorarlbergs und die Tatsache, dass viele dieser Gebäude nicht nur zu Erholungszwecken genutzt werden, sondern nach wie vor auch eine wichtige Infrastruktur für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung darstellen, unterstreicht die Unterschiedlichkeit zu gewöhnlichen Ferienwohnungen. Der Erhalt historischer Maisäß- und Alpgebäude im Montafon wurde in der Vergangenheit auch vom Land Vorarlberg unterstützt. Damit wurde ein klares Signal für dieses baukulturelle Erbe in Vorarlberg gesetzt, dem aus unserer Sicht mit einer Unterscheidung im Zweitwohnsitzabgabegesetz ein weiteres Signal folgen könnte.