Antrag

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17. Beilage im Jahre 2014 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages

Selbstständiger Antrag

Beilage: 17/2014

An das Präsidium des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz

Bregenz, am 3. November 2014

BETREFF: Landeskrankenhäuser – Abschaffung Selbstbehalte für Standortstädte – geänderte Bedingungen erfordern Handeln des Landes!

Sehr geehrter Herr Präsident! Seit das Land Vorarlberg die ehemaligen Stadtspitäler Bregenz, Hohenems, Feldkirch und Bludenz nach und nach übernommen hat, müssen die Standortstädte einen jährlichen Beitrag als Ausgleich entrichten. Dies wurde vor allem mit dem Argument des Standortvorteils und der Umwegrentabilität untermauert. Doch die Bedingungen haben sich geändert. Der Standortvorteil im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen aus dem unmittelbaren Ort fällt zunehmends weg, im Gegenteil sind die Städte und Gemeinden mit hohen Kosten für Gesundheit, Soziales (Sozialfonds) oder Kinderbetreuung konfrontiert. Und auch durch entsprechende Schwerpunktsetzungen in den Landeskrankenhäusern, die aus gesundheitspolitischer Sicht durchaus Sinn machen, verringert sich der Standortvorteil für die jeweilige Stadt. Das Land hat im Gegenzug durch die Eigentümerschaft den Vorteil der verstärkten Steuerungsmöglichkeit der Spitäler. Die finanzielle Situation der Vorarlberger Städte und Gemeinden ist ohnehin alles andere als rosig. Die Einnahmen und Ertragsanteile stagnieren, während die Aufgaben und die damit verbundenen Ausgaben – wie zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder der Sozialpolitik – übermäßig stark ansteigen. Hier kann sich das Land auf Dauer nicht aus seiner Verantwortung stehlen!


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