Anfrage NEOS – eingelangt: 13.6.2018 – Zahl: 29.01.402 Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Scheffknecht PhD und Mag. Daniel Matt, NEOS
Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 13.06.2018
Anfrage gem. § 54 der GO des Vorarlberger Landtages: Sind Kinder und Jugendliche in den einzelnen Bundesländern wirklich so anders, dass es unterschiedliche Schutzbestimmungen braucht(e)?
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
Jugendschutz ist Ländersache. So gab es in den neun Bundesländern viel zu lange teils sehr unterschiedliche Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche. Eine sachliche Begründung dafür, dass Jugendliche in Tirol bis zu ihrem 14. Lebensjahr um 22 Uhr zuhause sein mussten, Jugendliche im gleichen Alter in Vorarlberg aber erst eine Stunde später, suchte man vergebens. In St. Anton am Arlberg durften 12-Jährige unbeaufsichtigt bis 22 Uhr ausbleiben, während diese in Lech erst um 23 Uhr zuhause sein mussten. Obwohl sich acht von neun Bundesländern kürzlich dazu durchringen konnten, ihre Jugendschutzgesetze in wesentlichen Bereichen zu harmonisieren, gibt es immer noch keine bundesweit einheitlichen Schutzbestimmungen, die für Kinder bzw. Jugendliche in Vorarlberg genauso gelten, wie im Rest von Österreich.
Diese Absurdität wurde auch beim letzten Versuch, die Regelungen anzugleichen, wieder offensichtlich. Dennoch stellt sich Oberösterreich nach wie vor gegen eine Angleichung der Ausgehzeiten an die der anderen Bundesländer. Im Zuge der angestrebten Harmonisierung aller Landesgesetze ist für die erstgenannten beiden Altersgruppen eine Ausweitung von 22 auf 23 und von 24 auf 1 Uhr beabsichtigt. Außerdem soll festgelegt werden, dass nun in ganz Österreich erst ab 18 Jahren geraucht und hochprozentiger Alkohol konsumiert werden darf.
Dass sich die Länder bei einer Jugendreferentenkonferenz in Hall in Tirol bis auf die Ausgehzeiten nach jahrzehntelangen Diskussionen auf einheitliche Regeln geeinigt haben, wird von der aktuellen Regierung als "historischer Erfolg" gefeiert. Dennoch bleibt kritisch zu hinterfragen, wie zeitgemäß die unterschiedlichen Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer überhaupt noch sind. 1