Anfrage des Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag Klubobmann Johannes Rauch, Die Grünen 29.01.255 Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 4.11.2011
Bevorzugte Behandlung eines Ex-Vizekanzlers durch die BH Feldkirch? Anfrage gem. § 54 der GO des Vorarlberger Landtages
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Der Wochenzeitschrift Profil vom 22. Oktober 2011 konnte folgende Meldung entnommen werden: Gorbachs Führerscheinprobleme Der Ex-Politiker soll mit erhöhtem Alkoholgehalt im Blut angetroffen worden sein Ärgere Kalamitäten dürfte Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ, später BZÖ) in den vergangenen Wochen mit seinem Führerschein gehabt haben. Nach profil vorliegenden Informationen soll der ehemalige Politiker mit deutlich erhöhtem Alkoholgehalt im Blut – die Rede ist von rund zwei Promille – angetroffen worden sein. Daraufhin wurde ihm das rosa Papier entzogen. Gorbach selbst dementierte die profil-Anfrage per Mail sehr kurz angebunden und verweigerte eine detailliertere Stellungnahme. Wortkarg gab sich auch die BH Feldkirch. Dem Vernehmen nach soll Gorbach inzwischen wieder im Besitz seines Führerscheins sein. Es gilt natürlich auch in diesem Fall - wie auch in allen anderen Fällen, in denen sich ExVizekanzler Hubert Gorbach mit unschönen Korruptionsvorwürfen konfrontiert sieht – die Unschuldsvermutung. Dennoch stellen sich im Zusammenhang mit dieser Meldung Fragen. In Zeiten, wo die Bevölkerung ohnehin den mitunter berechtigten Eindruck hat, dass Politiker und Ex-Politiker es „sich eh immer richten können“, kann nicht unaufgeklärt im Raum stehen bleiben, ob ein Ex-Vizekanzler der Republik Österreich möglicherweise eine Sonderbehandlung durch die BH Feldkirch erfahren hat. Die Strafbestimmungen bei zu hohem Alkoholgehalt im Blut sind klar: Ab 1,2 Promille kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens vier Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kos-