Anfrage VP – eingelangt: 14.3.2018 – Zahl: 29.01.375
LAbg. Martina Rüscher Hof 135 6866 Andelsbuch
Andelsbuch, 14. März 2018
Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Landhaus 6900 Bregenz
Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Unterstützung von Vereinen bei Umsetzung der DSGVO
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Mit der am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen europaweit vereinheitlicht. Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab 25. Mai 2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen. Neben Unternehmen ist auch jeder Verein, der in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Mitgliederdatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), davon betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Sport-, Kultur- oder Krankenpflegevereine zu. Vorarlberg ist für sein enormes freiwilliges ehrenamtliches Engagement bekannt. Vereine sollten daher bei der Umsetzung der DSGVO sehr gut unterstützt werden, damit diese keine zusätzliche Hürde für ehrenamtliches Engagement darstellt.