Amt der Stadt Feldkirch Baurecht Peter Debortoli Schmiedgasse1-3 6800 Feldkirch Österreich
AZ f131.9-108/1961-4-7
5. November 2018
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Kundmachung betreffend Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Die Evangelische Pfarrgemeinde A. und H.B. Feldkirch, Bergmanngasse 1, 6800 Feldkirch, hat um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Aufzugsschachtes für den künftigen Einbau eines Personenliftes, weiters für eine neue Außenstiegenanlage ins Untergeschoss und für eine Verwendung von untergeschossigen Räumen als Jugendraum bzw. Gruppenraum/Gemeindesaal (wie bereits gegeben) beim auf der Liegenschaft GST-NR 4905/6, KG Altenstadt, bestehenden Kirchengebäude (Evangelische Kirche Bergmanngasse 2, Feldkirch-Levis) angesucht. In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Augenscheinverhandlung auf
Montag, 19. November 2018, um 10.00 Uhr mit Treffpunkt an Ort und Stelle angeordnet. Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 AVG kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Parteienvertreter haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstage im Rathaus, Zimmer Nr. 208, II. Stock, zur Einsicht auf.
Der Bürgermeister i.A. Peter Debortoli Dieses Dokument ist elektronisch unterschrieben.
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