Auskünfte: Wolfgang Greußing, 4. Stock, Zi Nr 425, Tel Nr 05574/4951-52229 Zahl: BHBR-II-1301-287/2017-15 Bregenz, am 10.11.2017
K U N D M A C H U N G Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28.03.2007, Zl BHBR-II-1301-2007/0049, wurde dem Verein „Rivella Sportclub Bregenz“, Bregenz, die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung der Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes beim Casinostadion in Bregenz unter Auflagen erteilt. Der Verein Sportclub Schwarz Weiß Bregenz, vertreten durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer, Mag Ewald Giesinger, hat mit Eingabe vom 10.10.2017 eine Anzeige nach der Gewerbeordnung 1994 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingebracht. Demnach ist vorgesehen, zwei Zelte im Gastronomiebereich jeweils im Herbst (Mitte September bis Mitte November) und im Frühjahr (Ende Februar bis Ende April) eines jeden Jahres zu errichten und zu betreiben. Mit diesen Zelten werden die in diesem Bereich vorhandenen Verabreichungsplätze überdacht. Der Sachverhalt ergibt sich aus den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen vom September 2017 und 11.10.2017. Aus § 81 Abs 2 Z 7 GewO 1994, BGBl Nr 194/1994 idgF, ergibt sich, dass Betriebsanlagenänderungen – insofern es sich um Maßnahmen handelt, die das Emissionsverhalten der Anlage gegenüber den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen und die aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden Auflagen Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Personen vermieden und Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs 2 Z 3-5 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden – nicht gesondert genehmigungssondern lediglich anzeigepflichtig sind. Derartige Anzeigen sind nach erfolgter Prüfung hinsichtlich der jeweils normierten Prämissen sodann bescheidmäßig zur Kenntnis zu nehmen. Im Rahmen eines Anzeigeverfahrens haben Nachbarn die Gelegenheit, in das Projekt Einsicht zu nehmen um beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für das Anzeigeverfahren vorliegen (die Parteistellung ist lediglich auf die Beurteilung dieser Frage beschränkt). Weitere Informationen: Die Plan- und Beschreibungsunterlagen liegen bis 29.11.2017 zur Einsichtnahme
Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbregenz | DVR 0058777 bhbregenz@vorarlberg.at | T +43 5574 4951 0 | F +43 5574 511 952095