Auskunft: Mag. Irene Daxer T +43 5522 3591 54221
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1390-1/2018-6 Feldkirch, am 17.10.2018
Die Gemeinde Altach hat um die Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz, die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung des Abbaufeldes „Sauwinkel“, Kies- und Sandabbau (Nassbaggerung) mit anschließender Wiederverfüllung der entstehenden Geländemulde auf GST-NR 1576, KG 92101 Altach, angesucht. Über dieses Ansuchen wird auf Mittwoch, den 14. November 2018, um 08.30 Uhr Treffpunkt: Rheinau 2, 6844 Altach eine mündliche Verhandlung anberaumt. Informationen zum Vorhaben: Die Antragsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 3. Stock, Zimmer Nr. 311 sowie beim Gemeindeamt Altach zur Einsicht auf. Stellungnahmen und Einwendungen: Allfällige - im Sinne der oben erwähnten Gesetze - begründete Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung vorzubringen. Wenn Parteien keine oder nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, verlieren sie ihre Parteistellung. Vertretung: Beteiligte können persönlich an der Verhandlung teilnehmen oder an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden. Bevollmächtigte müssen mit der Sachlage vertraut sein und haben schriftliche Vollmachten vorzulegen. Vom urkundlichen Nachweis einer Vollmacht kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn Personen durch berufsmäßig zur Parteienvertretung befugte Personen vertreten werden oder wenn Beteiligte gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Der Bezirkshauptmann Mag. Herbert Burtscher (amtssigniert) Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch bhfeldkirch@vorarlberg.at | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095