Auskünfte: Andreas Kresser, 4. Stock, Zi Nr 424, Tel Nr 0557/4951-52227 Zahl: BHBR-II-3101-156/2018-7 Bregenz, am 19.06.2018
K U N D M A C H U N G Die Güterwegegenossenschaft Schröcken-Auenefeld hat mit Eingabe vom 06.11.2017 um die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 für die Errichtung einer Brücke von Gst 424, KG Schröcken, über den Eggenbach (Gst 425, KG Schröcken und 911, KG Lech) zu Gst 426, KG Lech, angesucht. Des Weiteren wurde nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 das Ansuchen für die Entnahme von Kies aus der Bregenzerache am Standort Mäder auf Gst 427, KG Schröcken, mit einer Menge von etwa 150m³ zum Bau der Brücke angesucht. Weiters soll für die laufende Wegesanierung jährlich eine Entnahme von bis zu 8 m³ Kies erfolgen. Ebenso für Wegsanierungsmaßnahmen wurde um eine Kiesentnahme aus der Bregenzerache von jährlich bis zu 20 m³ am Standort Unterauenfeld auf Gst 426, KG Schröcken und Gst 910/2, KG Lech angesucht. Für die Standorte im Gemeindegebiet Schröcken ergibt sich die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Die Standorte im Gemeindegebiet Lech fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Gemäß § 4 Abs 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes wurde mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einvernehmlich vereinbart, dass das gesamte Ermittlungsverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz durchgeführt wird und sodann die Entscheidung im Einvernehmen beider Behörden unter einem erfolgen wird. Näheres ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen der Güterwegegenossenschaft Schröcken-Auenefeld vom 26.10.2017 und der Planunterlagen der zte Leitner ZT GmbH, GZ 17172, vom 17.09.2017. Über diese Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf Mittwoch, den 4. Juli 2018 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 13.00 Uhr, Treffpunkt Feuerwehrhaus Schröcken anberaumt.
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