Auskunft: Günter Neurauter T +43 5522 3591 54215
KUNDMACHUNG
Zahl: BHFK-II-1301-5/2018-2 Feldkirch, am 15.01.2018
Die A1 Telekom Austria, Wien, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Einrichtung einer Betriebskantine („Kulinarik für die Mitarbeiter“) im ersten Stock des bestehenden Betriebsgebäudes auf GST-NR 4878 des GB 92102 Altenstadt (Mutterstraße 44), angesucht.
Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass für dieses Vorhaben das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994 durchzuführen ist.
Die Projektunterlagen liegen bis zum M o n t a g, den 5. Februar 2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, 4. Stock, Zi-Nr. 420 (Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) und beim Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs zur Einsicht auf. Nachbarn (§ 75 Abs. 2 GewO 1994) können innerhalb der Frist zur Einsichtnahme von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht vorliegen; darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu. Erheben die Nachbarn innerhalb der Einsichtnahmefrist keine diesbezüglichen Einwendungen, so endet die Parteistellung (§ 359b Abs. 2 GewO 1994).
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Günter Neurauter (amtssigniert)
Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten!
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