Auskunft: Mag. Alexandra Mattle, BA T +43 5572 308 53217 Zahl: II-1301-5/2018-1 Dornbirn, am 23.01.2018
KUNDMACHUNG Die Eni Austria GmbH hat bei der bestehenden Betriebsanlage am Standort GST-NRN .5015 und 9959/2, GB Dornbirn (Schwefel 70a), die sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen vom 12.01.2018 ergebenden Änderungen, die das Emissionsverhalten der Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen sollen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO 1994), angezeigt. Es sollen die bestehenden Zapfsäulen ausgetauscht, die Lagerbehälter samt Füllschrank und Tankverrohrung abgebrochen und neu errichtet werden, wobei der westlichste Tank nunmehr als 3-Kammer Tank die anderen zwei als 1-Kammertanks ausgeführt werden sollen. Außerdem soll eine Produktumbelegung vorgenommen werden. An- und Abfahrten sowie Betriebszeiten bleiben unverändert. Aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen ergibt sich, dass der geplante Betrieb dem Anzeigeverfahren im Sinne des § 345 GewO 1994 zu unterziehen ist. Das vorstehende Projekt wird den Nachbarn hiermit durch Anschlag in der Gemeinde und in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern sowie durch Verlautbarung auf der Internetseite der Behörde bekannt gegeben. Die Projektunterlagen liegen bis zum Montag, den 12.02.2018 bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Sekretariat der Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, zur Einsicht auf (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung).
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