Auskunft: Roman Stadelmann T +43 5572 308 53212 Zahl: II-3101-77/2017-10 II-6101-41/2017 Dornbirn, am 19.12.2017
KUNDMACHUNG Die Stadt Dornbirn hat um die wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligung für die Sicherung des Brückenwiderlagers der Rappenlochbrücke sowie die Absprengung des Felsüberhanges in der Rappenlochschlucht im Bereich der Rappenlochbrücke und für die anschließende Herstellung einer Abflusssektion in der Ebniterach nach den vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen vom Dezember 2016/April 2017/Juli 2017/Oktober 2017 (vollständig eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 15.11.2017) angesucht. Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Donnerstag, dem 18.01.2018 um 10.00 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle (Treffpunkt bei der Rappenlochbrücke) statt. Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, zur Einsicht auf (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung).
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