Auskünfte: Andreas Kresser, 4. Stock, Z Nr 403, Tel Nr 05574/4951-52227 Zahl: BHBR-II-1301-27/2018-3 Bregenz, am 09.02.2018
K U N D M A C H U N G Mit mündlich verkündetem Bescheid vom 04.04.2012, Zl BHBR-II-1301-2012/0071, erhielt Martin Berthold nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung die bis 30.10.2017 befristete Bewilligung für die Errichtung von Sitzmöglichkeiten beim Musikpavillon in Bregenz, Seeanlagen. Weiters erhielt Martin Berthold mit mündlich verkündetem Bescheid vom 05.05.2009, Zl BHBR-II1301-2008/0189, die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Ausübung des Gastgewerbes beim Musikpavillon in Bregenz. In diesem Bescheid ist sachverhaltsgemäß festgehalten, dass die gastgewerbliche Tätigkeit grundsätzlich jährlich vom 01.05. bis 03.09. in der Zeit von 7.00 bis 2.00 Uhr durchgeführt wird. Die Hintergrundmusik während dieser Betriebszeiten dauert demnach bis 24.00 Uhr. Weiters festgehalten ist in genanntem Bescheid, dass mehrere Aktivlautsprecher (max zwölf Stück) installiert werden. Mit Eingabe vom 07.02.2018 hat Stefan Köb als Geschäftsführer und Projektleiter der Beachbar Bregenz in Vertretung von Martin Berthold nunmehr um die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung von Sitzmöglichkeiten beim Musikpavillon in Bregenz, Seeanlagen, angesucht. Weiters wurde um die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung sowie um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Verwendung eines Pizzatrucks neben der bestehenden Grillhütte angesucht. Die Einsatzzeit beschränkt sich hierbei auf Freitage, Samstage und Tage vor einem Feiertag in der Zeit von 18:00 bis 24:00 Uhr. Während der Stehzeiten an der Beachbar soll der Truck mit einer eigens angefertigten weißen Plane eingekleidet werden. Näheres ergibt sich hierzu aus den angehängten Plan- bzw Beschreibungsunterlagen. Im Weiteren wurde beantragt, den Austausch der bestehenden Aktivlautsprecher durch Passivlausprecher einem gewerbebehördlichen Betriebsanlageverfahren zu unterziehen, wobei sich dabei nur die technische Komponente der Zuspielung ändert. Weiters wurde die Genehmigung für den Betrieb der bestehenden zwei Boxen auf der Bühne, welche nach innen gerichtet sind, bis 1.00 Uhr beantragt.
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