Ing. Peter Juffinger DW: 51216 Zahl: BHBL-II-910-27/2018-63 Bludenz, am 05.10.2018
KUNDMACHUNG Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 04.06.2018, Zl BHBL-II-910-27/2018-52, wurden die naturschutzrechtliche Bewilligung, die elektrizitätsrechtliche Bewilligung, die Baubewilligung und die gewerberechtliche Genehmigung unter Mitanwendung der wasserrechtlichen Bestimmungen zur Erweiterung der Betriebsanlage der Getzner Werkstoffe Holding GmbH in Bürs erteilt. Im Zuge der Umsetzung hat sich nunmehr ergeben, dass bei der Wertstoffsammelstelle kein Gebäude sondern Unterflurcontainer errichtet werden. Weiters ist es erforderlich beim Haupteingang zum Bürogebäude vorübergehend Empfangscontainer sowie im Bereich des Alvierdammes auf GST-NR 189/2 GB Bürs eine temporäre Baustraße zu errichten. Die Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Bürs, hat daher mit Eingabe vom 02.08.2018 um die baurechtliche Bewilligung für Planabweichungen betreffend die Wertstoffsammelstelle und mit Eingabe vom 15.09.2018 um die Baubewilligung für die vorübergehende Errichtung von vier 20-Zoll Bürocontainern beim Haupteingang zum Bürogebäude der Getzner Werkstoffe Holding GmbH in Bürs angesucht und diese Vorhaben gleichzeitig gewerberechtlich zur Anzeige gebracht. Mit weiterer Eingabe vom 12.09.2018 wurde um Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die vorübergehende Errichtung einer Baustraße im Bereich des Alvierdammes angesucht. Mit Schreiben vom 13.09.2018 wurde die Teilfertigstellung betreffend den Bedienstetenparkplatz und die Wertstoffsammelstelle gemeldet. Über diese Ansuchen sowie zur Überprüfung der rechtmäßigen Ausführung wird eine Augenscheinsverhandlung auf Donnerstag, den 25.10.2018, mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:00 Uhr beim Haupteingang des Bürogebäudes der Getzner Werkstoffe Holding GmbH in Bürs anberaumt. Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Bürs zur Einsicht auf. Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Der Bezirkshauptmann im Auftrag Ing. Peter Juffinger Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095