Sanierungen-in-Mehrfamilienwohnhaeusern

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xx. Beilage im Jahre 2012 zu den Sitzungsberichten des XXIX. Vorarlberger Landtages

FPÖ-Entwurf vom 24.7.2012 Selbstständiger Antrag

Beilage:

xx/2012

An das Präsidium des Vorarlberger Landtages Landhaus 6900 Bregenz

Bregenz, am xx. Juli 2012

BETREFF: Leistbare Sanierung auch im Mehrfamilienwohnhaus - Verländerung des Wohnungsrechtes und Vereinfachung im Vorarlberger Baugesetz und in den Wohnbauförderungsrichtlinien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vorarlberg hat ein umfangreiches Wohnbauförderungsprogramm, das für Mehrfamilienwohnhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften anpassungsbedürftig ist. Ziel sollte es sein, bestehende Gemeinschaften der Miteigentümer zu erhalten und weiteres Ziel sollte es sein, die Menschen zeitgemäß und leistbar in ihren Wohnungen wohnen zu belassen. Gerade das ist aufgrund der vorhandenen Förderungsrichtlinien nicht der Fall. So wird etwa die Eigenleistung nicht gefördert, welche vor allem bei jüngeren Leuten die einzige Möglichkeit ist, angesichts der bestehenden Kreditknappheit, in übernommenen Altbauwohnungen eine umfassende Sanierung des Hauses der Wohnungseigentümergemeinschaft im erforderlichen Ausmaß mitfinanzieren zu können. Es ist aber auch für ältere Menschen, die keinen Kredit mehr bekommen, eine Neuregelung notwendig. Dazu zählt einmal, dass Heizung, elektrische Anlagen, Wasserleitungen und nachträgliche Lifteinbauten in Mehrfamilienwohnhäusern nicht nur im Gesamtrahmen von Generalsanierungen oder umfassenden Sanierungen gefördert werden.


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