Übersicht über die anlässlich der Testamentsaffäre gesetzten Maßnahmen
ausschließlich bezogen auf das BG Dornbirn •
sofortige Sonderrevisionen beim BG Dornbirn: alle Abteilungen wurden überprüft
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vielfältige
Maßnahmen
zur
Organisationsentwicklung
zum
Zwecke
der
Wiederherstellung und Sicherung völlig korrekter Verlassenschaftsverfahren •
Einsetzung eines Spitzenmanagers der Justiz als "troubleshooter"
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best-practice-Vergleich mit den "bench-marker" im Verlassenschaftsverfahren
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intensive Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
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Installierung eines neuen Führungsduos im Management des Bezirksgerichtes
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Verstärkte Dienstaufsicht
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Intensivierung des Austausches im gesamten Haus
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Auswechseln der gesamten Schließanlage (alle Schlösser wurden gewechselt)
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Die Archive wurden sofort versperrt (zeitweilig nur mehr für den Gerichtsvorsteher und den Geschäftsstellenleiter zugänglich)
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Anweisung, dass sich pensionierte Gerichtsbedienstete nach Dienstschluss nicht mehr im Gerichtsgebäude, insbesondere nicht mehr in den Kellerräumlichkeiten und im Sozialraum aufzuhalten haben;
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kein Konsum alkoholischer Getränke mehr (außer bei offiziell genehmigten Feiern);
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personelle Änderungen: so wurde zB die Funktion des "Beglaubigungsbeamten" neu besetzt
und
werden
Beglaubigungen
ausschließlich
von
zwei
Bediensteten
durchgeführt; •
Tresorschlüssel (zB für Testamente) werden seit 2009 ausschließlich bei der Rechnungsführein verwahrt - und nicht mehr wie früher in der Außerstreitabteilung;
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