Justiz-Regeln

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Übersicht über die anlässlich der Testamentsaffäre gesetzten Maßnahmen

ausschließlich bezogen auf das BG Dornbirn •

sofortige Sonderrevisionen beim BG Dornbirn: alle Abteilungen wurden überprüft

vielfältige

Maßnahmen

zur

Organisationsentwicklung

zum

Zwecke

der

Wiederherstellung und Sicherung völlig korrekter Verlassenschaftsverfahren •

Einsetzung eines Spitzenmanagers der Justiz als "troubleshooter"

best-practice-Vergleich mit den "bench-marker" im Verlassenschaftsverfahren

intensive Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen

Installierung eines neuen Führungsduos im Management des Bezirksgerichtes

Verstärkte Dienstaufsicht

Intensivierung des Austausches im gesamten Haus

Auswechseln der gesamten Schließanlage (alle Schlösser wurden gewechselt)

Die Archive wurden sofort versperrt (zeitweilig nur mehr für den Gerichtsvorsteher und den Geschäftsstellenleiter zugänglich)

Anweisung, dass sich pensionierte Gerichtsbedienstete nach Dienstschluss nicht mehr im Gerichtsgebäude, insbesondere nicht mehr in den Kellerräumlichkeiten und im Sozialraum aufzuhalten haben;

kein Konsum alkoholischer Getränke mehr (außer bei offiziell genehmigten Feiern);

personelle Änderungen: so wurde zB die Funktion des "Beglaubigungsbeamten" neu besetzt

und

werden

Beglaubigungen

ausschließlich

von

zwei

Bediensteten

durchgeführt; •

Tresorschlüssel (zB für Testamente) werden seit 2009 ausschließlich bei der Rechnungsführein verwahrt - und nicht mehr wie früher in der Außerstreitabteilung;

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