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Herrn Landeshauptmann Markus Wallner Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz
26. Juli 2012
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
im Rahmen der letzten IBK-Sitzung am 6. Juli hatten wir uns über das Thema Fracking ausgetauscht. Im Nachgang hierzu möchte ich Ihnen gerne die Position des Landes Baden-Württemberg nochmals etwas ausführlicher darlegen.
Ungeachtet des aktuellen Sachstands, bei dem die konkrete Anwendung von Fracking in Baden-Württemberg nicht in Aussicht steht, betrachtet die Landesregierung die Förderung von Erdgas oder Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe des sog. Frackings allgemein als kritisch. Wir haben dies auch bereits mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht, beispielsweise in den Antworten auf verschiedene parlamentarische Initiativen.
Zuletzt haben wir uns im Rahmen der Konferenz der Umweltminister (UMK) bei deren Treffen am 22. Juni 2012 in Schleswig kritisch mit diesem Thema auseinandergesetzt. Die UMK hat dabei festgestellt, dass Fracking nur zulässig ist, wenn nachteilige Veränderungen der Umwelt, insbesondere des Wassers, nicht zu besorgen sind. ln Trinkwasserschutzgebieten ist die Anwendung von Fracking auszuschließen. Zu..
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dem wurde die zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit in einem rechtlich klar gere------·-
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gelten Verfahren gefordert. Baden-Württemberg hat diesen Beschluss unterstützt.
Das Land hat darüber hinaus von der Bundesregierung ein Moratorium gefordert, wonach in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode unter Einsatz wassergefährdender Stoffe durchgeführt werden sollen bis gesicherte