Wohnungsübergabe mit Norma Hasler
Von Asha Ospelt-Riederer
: Wie viele Wohnungen sie in den letzten 15 Jahren abgenommen hat, weiss Norma Hasler nicht mehr. Gezählt habe sie nie. Aber so zwischen 100 und 150 müssten nach ihrer Schätzung schon zusammengekommen sein. Worauf bei der Wohnungsübergabe zu achten ist, erklärte uns die Verwalterin verschiedener Mietobjekte in Liechtenstein.
Den ersten Raum, den sich Norma Hasler bei einer Wohnungsabnahme genauer ansieht, ist immer die Küche. «Wenn die Küche nicht sauber ist, geh ich gleich wieder. Dann ist der Rest der Wohnung auch nicht richtig geputzt.» Ein Griff in den Kühlschrank (sind die Gummidichtungen sauber?) und die Hand in den Backofen gelegt (ist der Boden noch fettig?), dann sei schnell klar, wie genau es mit dem Putzen genommen worden sei. Heute würden aber 80 bis 90 % der Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen beim Auszug nicht mehr selber putzen, sondern die Reinigung einem Institut übergeben, das dann auch für die Wohnungsübergabe zuständig sei.
chen werden müssen.» Wurde eine Wohnung stärker als normal in Mitleidenschaft gezogen, kann es sein, dass ihr die Mieterin oder der Mieter zu einem früheren Zeitpunkt einen neuen Anstrich auf eigene Kosten verpassen lassen muss. Norma Hasler rät, vor dem Einzug eine Hausratsversicherung abzuschliessen. Diese übernimmt die Kosten für allfällige Schäden beim Auszug. Im Wohnungsprotokoll sind auch Schäden festgehalten, die bereits beim Einzug vorhanden waren. So wird sichergestellt, dass Mieterinnen und Mieter nicht für Schäden haften, die sie nicht selber verursacht haben. Anzeige
Anrufe n wege n Farbge staltu ng und R enovat ion! Graf Malerei AG Kappelistrasse 9 9470 Buchs Tel. 081 750 55 40 Vor dem Auszug empfiehlt Norma Hasler Mieterinnen und Mietern das Wohnungsprotokoll, das in den allermeisten Fällen beim Einzug gemacht wird, zur Hand zu nehmen. Darin steht, was bei der Übergabe alles überprüft wird. «Ausserdem nimmt man am besten mit der Verwaltung Kontakt auf und bittet sie, vor dem Umzug vorbeizukommen und sich alles anzuschauen. Bei kleineren und grösseren Schäden am Mietobjekt kann die Verwaltung Auskunft darüber geben, ob die mietende oder die vermietende Partei zuständig ist für eine Reperatur. Verschiedene Einrichtungen haben eine unterschiedliche Lebensdauer. So rechnet man zum Beispiel bei normaler Beanspruchung einer Wohnung damit, dass Wände nach acht bis zehn Jahren neu gestri-
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