lie:zeit Ausgabe 19

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Nachbarschaft abgelehnt werden. Sowas kann man mit einem befreundeten Staat, dem Liechtenstein viel zu verdanken hat, nicht machen, wenn man nicht Gefahr laufen will, plötzlich allein auf weiter Flur zu stehen. Zudem gehören wir zusammen in einen Wirtschaftsraum mit derselben Währung.

Präsenz von Grenzwacht (GWK) und Warenzoll in Liechtenstein

Die Beziehungen der einzelnen Instanzen der Eidg. Zollverwaltung (EZV) zu den Kontaktstellen im Fürstentum Liechtenstein sind ausgezeichnet. Die Bedeutung der schweizerischen Zollämter im Liechtensteinischen ist beträchtlich. Mit diesen Worten umschreibt sinngemäss Paul Keel, Schaanwald, die Situation der gegenseitigen Beziehungen von 1924–1994. Paul Keel weiss von was er spricht. Er ist mehr als vier Jahrzehnte (43 Jahre) im Grenzwachtdienst in unserem Lande gestanden, davon die grösste Zeit beim Zollübergang in Schaanwald/Tisis. Er habe in dieser langen Zeit das Fürstentum Liechtenstein kennen und lieben gelernt. Besonders pflegte er immer ein inniges Verhältnis mit der Bevölkerung, aber auch mit den Behörden. Dies hatte er – so in unserem Gespräch – trotz oftmals kritischer Betrachtungsweise, die der Beruf des Zöllners von Natur her einfach mit sich bringe, erreicht. Darauf und auf die vielen Freundschaften hierzulande sei er echt stolz. Er wünsche sich aus Anlass des 70. Geburtstages des Zollvertrages Liechtenstein/Schweiz, dass die hiesige Bevölkerung bei den illegalen Grenzübertritten noch stärker dem Zoll- und Wachpersonal zur Seite stehen könnte. Die Zöllner hätten es nicht im-

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mer leicht, im oft unwegsamen Gelände der Berge die Schlepper und die Illegalen auszumachen und sie an einem Übertritt nach Liechtenstein und in die Schweiz zu hindern.

Dank an Schweizer Zöllner

An der Feststellung, die der damalige Regierungsrat Dr. Walter Oehry in der Broschüre «60 Jahre Schweizer Grenzwache im Fürstentum Liechtenstein» von den Autoren Henning Freiherr von Vogelsang und Paul Keel, Schaanwald schon vor zehn Jahren machte, hat sich bis heute nichts geändert, als er schrieb: «Die unbestreitbare Bedeutung des Zollvertrages lässt uns oft eine nicht weniger hoch einzuschätzende Leistung der unmittelbar Beteiligten vergessen. Die Grenzwächter, zum Dienst im Ausland aufgeboten, gewannen durch taktvolles Auftreten und zuvorkommende Haltung gegenüber unserer Bevölkerung für sich selbst und den von ihnen vertretenen Vertragsstaat Achtung und Wertschätzung. Dafür ist ihnen wärmstens zu danken».

Erste Seite des Zollvertrages zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Er trat am 1. Januar 1924 in Kraft.

Pachtvertrag von 1924

Um den Boden für die Errichtung bzw. Ausübung der zollamtlichen Dienste zu bekommen, mussten 1924 Pachtverträge abgeschlossen werden. Der erste Pachtvertrag schloss die Zolldirektion mit Peter Büchel, Landtagsabgeordneter, Mauren, für die Errichtung einer Zollwachthütte am Rennhofweg Mauren. Diese Hütte steht übrigens heute noch. Den zweiten Vertrag schlossen Zollverwaltung und die Herren Emil und Johann Gsteu für die Überlassung des östlichen von der Strasse Schaanwald-Tisis gelegenen Grundstücks entlang der vorarlbergisch-liechtensteinischen Grenze ab.

Zöllner v. l. Leo Sieber, Gottfried Sigrist, Andreas Taverna, Jakob Müntener, Andreas Büsch, David Vetsch


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